Weitere Anerkennungsmöglichkeiten

Spätaussiedler, bilaterale Abkommen, DDR-Abschlüsse

Neben den Anerkennungsgesetzen BQFG und BayBQFG gibt es im IHK-Bereich noch drei weitere Anerkennungsgrundlagen für spezielle Personengruppen oder Abschlussarten im Heimatland. Es handelt sich hier konkret um Spätaussiedler/-innen und Bundesvertriebene, spezielle Abschlüsse aus Frankreich und Österreich sowie um Berufsabschlüsse aus der ehemaligen DDR.