Ladenschluss und Sonntagsruhe
Die IHK setzt sich für eine vollständige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bayern an Werktagen ein. Zudem sollte es möglich sein, an vier Sonntagen im Jahr die Läden zu öffnen. Außerdem müsse es für touristische Orte weniger restriktive Regeln geben.
Ladenschlusszeiten in Bayern: Status Quo
In Bayern gibt es kein eigenes Ladenschlussgesetz, es gilt das Bundesgesetz. Das heißt::
- Die Läden können von Montag bis Samstag von 6 bis 20 Uhr öffnen.
Die Regelung für Sonntagsöffnung in Bayern
Für die Öffnung von Läden am Sonntag gibt es im Ladenschlussgesetz Ausnahmetatbestände. Aus Anlass von Märkten und Veranstaltungen kann an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr ein verkaufsoffener Sonntag festgesetzt werden.
Die Gerichte haben dazu sehr restriktive Urteile erlassen. Es reicht nicht, wenn eine Veranstaltung einen großen Besucherstrom auslöst. Zudem muss die Behörde tatsächlich belegen, dass die Veranstaltung selbst und nicht die Ladenöffnung für mehr Betrieb in der Innenstadt sorgt.
Forderungen der IHK zum Ladenschluss
Die IHK strebt eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in Bayern an. Bisher gilt im Freistaat immer noch das Bundesladenschlussgesetz, welches nicht mehr den aktuellen Anforderungen an wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen erfüllt. Ziele sind Entbürokratisierung, die unternehmerische Freiheit zu stärken und dem Handel eine Orientierung an Kundenbedürfnissenzu erleichtern.
- Vollständige Liberalisierung des Ladenöffnungszeiten in Bayern unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und der Belange der Beschäftigten an Werktagen ( "6x24")
- Ladenöffnung an vier Sonntagen ohne Anlassbezogenheit - §14 LSchlG
- Wettbewerbssituation in besonders touristischen Orten gegenüber dem Ausland stärken durch rechtssichere, weniger restriktive Reglungen der Öffnungszeiten und des Sortiments.
Die Entwicklung des Ladenschlusses im Wandel der Zeit finden Sie zusammengefasst hier.