Kommunalwahlen 2020

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© Christian Schwier - Germany

Am Sonntag, 15. März 2020 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. Hier finden Sie die Positionen der Wirtschaft für die Region Oberbayern.

Kommunalwahlen Bayern: Wie funktioniert sie?

Bedeutung der Kommunalwahlen für die Wirtschaft

Die Geschicke eines Unternehmens werden maßgeblich von Entscheidungen auf kommunaler Ebene beeinflusst, deshalb sind Kommunalwahlen auch von großer Bedeutung für die Unternehmen in einer Gemeinde. Nicht nur die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wirkt sich - positiv oder negativ - auf die Unternehmen aus, sondern viele andere kommunale Entscheidungen, wie z. B. die Ausweisung oder Erweiterung von Gewerbe- oder Wohngebieten, wenn es um das Thema Wohnraum für Mitarbeiter geht, der Ausbau der Breitbandinfrastruktur, Ver- und Entsorgung, aber auch die gesamte Daseinsfürsorge, angefangen bei Kindergärten und Schulen, ist für Unternehmen enorm wichtig. Für viele Fragen wünschen sich die Unternehmen einen vertrauensvollen Ansprechpartner auf kommunaler Seite.

Wann finden die Kommunalwahlen statt?

Am Sonntag, 15. März 2020 wird gewählt. Es wird alle sechs Jahre gewählt.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden

  • Oberbürgermeister
  • Bürgermeister
  • Landräte
  • Gemeinderäte
  • Stadträte
  • Kreisräte

Wer darf wählen?

Wählen darf jeder, der 18 Jahre alt ist und seit mindestens zwei Monaten seinen Lebensschwerpunkt im entsprechenden Kreis hat.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person - also Mindestalter 18 Jahre - die seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt im Wahlkreis hat.

Wie wird gewählt?

  • Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte: Persönlichkeitswahl. Notwendig ist die absolute Mehrzahl der abgegebenen Stimmen. Das heißt, es gibt häufig noch eine Stichwahl.
  • Gemeinderäte, Stadträte, Kreisräte: Der Stimmzettel ist meist umfangreich. Die Anzahl der Stimmen, die jeder Wahlberechtigte abgeben kann, entspricht häufig der Anzahl der zukünftigen Mitglieder des Gemeinderats, Stadtrats oder Kreistags. Am einfachsten werden die Stimmen abgegeben, wenn die Liste einer Gruppierung angekreuzt wird. Ihr werden dann alle Stimmen zugeteilt.
    Man kann jedoch einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben (kumulieren), die Summe der Stimmen ist jedoch begrenzt. Wenn mehr Stimmen als erlaubt vergeben werden, ist der Stimmzettel ungültig. Die Stimmen können über mehrere Listen verteilt werden (panachieren). Wer vermeiden möchte, dass ein unliebiger Kandidat Stimmen von ihm bekommt per Listenwahl, kann sie durchstreichen. Wer beim kumulieren und panachieren noch nicht die Höchstzahl der möglichen Stimmen vergeben hat, kann zusätzlich noch eine Liste ankreuzen. Dieser werden dann die Reststimmen zugerechnet.

Mehr Infos zum Wahlsystem bei den Kommunalwahlen in Bayern.