Unternehmensfinanzierung
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Innovationen in KMUs werden zu einem Teil aus dem Eigenkapital gestemmt, zum großen Teil jedoch über Kredite finanziert.
Auf einen Blick
Deutsche Unternehmen nutzen noch immer zu etwa 80 Prozent die Bankenfinanzierung, lediglich 20 Prozent bedienen sich des Kapitalmarktes. Aus diesem Grund sind gerade für die mittelständisch geprägte Wirtschaft stabile Banken unverzichtbare Partner zur Bereitstellung von Fremdkapital, welches Wachstum ermöglicht und für die Unternehmensfinanzierung sehr wichtig ist.
Die BIHK-Konjunkturumfrage Frühjahr 2016 zeigt zwar, dass die Finanzierungsbedingungen für die Unternehmen derzeit günstig sind, allerdings kommen die Kreditgeber immer mehr unter Druck. Auf der einen Seite erschwert die Geldpolitik der EZB den Banken die Fristentransformation, auf der anderen Seite schränkt die zunehmende Regulierungsdichte die Kreditvergabe ein.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Zugang der mittelständischen Wirtschaft zu Kreditfinanzierung sichern
- Bei Umsetzung der Baseler Regelungen Kreditversorgung des Mittelstands nicht gefährden
- Alternative Finanzierungsmöglichkeiten stärken
Neben den anhaltend niedrigen Zinsen macht uns vor allen Dingen die Regulierungsdichte für Finanzinstitute immer schwerer, die Vergabe von langfristigen Krediten an Unternehmen sicherzustellen. Diese sehr wichtige Finanzierungssäule des Mittelstands ist akut bedroht - und eine Besserung ist noch nicht in Sicht.
Damit Unternehmen hierzulande erfolgreich sind und Arbeitsplätze schaffen können, brauchen sie einen guten Finanzierungszugang. Für mittelständische Unternehmen stellen Bankkredite häufig den einzigen Zugang zu Fremdkapital dar. Die aktuell günstige Kreditsituation in Deutschland darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Kreditversorgung auch wieder schwieriger werden kann. Daher sollte bereits heute dafür Sorge getragen werden, unnötige Zusatzkosten bei der Kreditvergabe, etwa durch eine zu pauschale Regulierung, zu vermeiden, die letztlich von den Kunden zu tragen sein werden.
Forderung
- Unnötige Zusatzkosten bei Kreditvergabe durch pauschale Regulierung vermeiden
Damit Unternehmen hierzulande erfolgreich sind und Arbeitsplätze schaffen können, brauchen sie einen guten Finanzierungszugang. Die deutsche Finanzierungsstruktur mit seinen drei Säulen und dem Hausbankprinzip hat sich in der Finanzkrise im internationalen Vergleich als stabilisierend erwiesen. Die Hauptaufgabe des Baseler Ausschusses ist es, zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. In der Regel werden die Empfehlungen in nationales Recht übernommen. Im Anschluss an die Finanzkrise wurde die Regulierung des Bankensektors ausgeweitet, um die Stabilität des Sektors zu gewährleisten – aktuell ist Basel IV als Nachfolger der Basel III-Regularien im Gespräch.
Diese für die Finanzstabilität durchaus sinnvollen Ansätze aus Offenlegungs- und Meldepflichten sowie zum Risikomanagement schießen teilweise über das Ziel hinaus, was weitere Einschränkungen für die Kreditvergabefähigkeit und damit für die Unternehmensfinanzierung nach sich ziehen kann.
Zu begrüßen ist, dass zum Beispiel der KMU-Korrekturfaktor für Kredite in seiner aktuellen Höhe fest verankert werden soll. Damit werden kleine Institute nicht über Gebühr zu belastet. Allerdings können Dokumentations- und Meldepflichten die Finanzierungsvorhaben der mittelständischen Wirtschaft gefährden und ein Investitionsstau verursachen. Folgende Punkte sollten daher unter die Lupe genommen werden:
Die Fristentransformation – die Umwandlung kurzfristig angenommener Kapitalanlagen in langfristige Kredite – bildet in Deutschland die Grundlage für die langfristige Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft. Durch die detaillierten Anforderungen das Meldewesen betreffend wird mittelfristig der Spielraum der Finanzinstitute für Unternehmensfinanzierungen substanziell eingeschränkt werden.
Anwendungsstudien zur Umsetzung der geplanten Änderungen beim Kreditrisiko-Standardsatz zeigen, dass an mehreren Stellen Risikogewichte erhöht werden, was wiederum mit höheren Eigenkapitalunterlegungspflichten verbunden ist. Da der Kreditkostenstandardsatz besonders von kleineren, regionalen Banken verwendet wird, würde dies eine unmittelbare Reduzierung des Kreditvergabespielraums für den Mittelstand zur Folge haben.
Aktuell unterliegen die mittelständischen Institute im Wesentlichen den gleichen Regulierungsanforderungen wie Großbanken. Unter dem Titel „Small Banking Box“ werden derzeit Ausnahmeregelungen für kleine und mittelständische Institute diskutiert, die oft über eine geringe Personaldecke verfügen.
Aus Sicht der IHK sollte vorrangiges Ziel sein, Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung her-zustellen. Die Offenlegungs- und Meldepflichten sind nicht für Regionalbanken konstruiert und sollten für kleinere Institute auf ein minimales bürokratisches Maß reduziert werden.
Außerdem wichtig: Bei der Umsetzung neuer EU-Vorschriften in nationales Recht sollten aus Sicht der IHK keine unnötigen Verschärfungen („Goldplating“) umgesetzt werden.
Forderungen
- Mittelstandsfinanzierung darf nicht durch zu starke Regulierung eingeschränkt werden
- Small Banking Box: Ausnahmeregelungen für kleine und mittelständische Institute umsetzen
- Kein Goldplating bei der Umsetzung in deutsches Recht
Eine wichtige Rolle bei den Finanzierungsmöglichkeiten spielt die Verfügbarkeit von Wagniskapital in der Wachstumsphase von Unternehmen. In Deutschland fehlen oft Venture Capital-Fonds, welche diese Phase finanzieren. Ein Wagniskapitalgesetz, das einen verbindlichen und transparenten Rechtsrahmen schafft und die Benachteiligung von Investoren z. B. durch Doppelbesteuerung vermeidet, ist nach wie vor dringend erforderlich.
Weiterhin kann eine Schwarmfinanzierung über das Internet ein sehr wertvolles Instrument für Unternehmen sein, neue Vorhaben zu finanzieren. Besonders die vom Unternehmenserfolg abhängig gestalteten Formen – etwa als Nachrangdarlehen mit erfolgsabhängiger Verzinsung – stellen zudem eine eigenkapitalnahe Finanzierung dar, welche oft auch die Kreditwürdigkeit des Unternehmens für klassische Kreditfinanzierung verbessert. Derzeit bestehen allerdings erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen wie Investoren bei der grenzüberschreitenden Nutzung von Crowdfunding-Plattformen auch innerhalb der EU. Es sollte deshalb darauf geachtet werden, dass diese Instrumente auch in Zukunft unkompliziert für KMU verfügbar sind. Zielführend hierfür ist, die Bestimmung des § 2a VermAnlG auf alle Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 VermAnlG zu erweitern, zumindest aber auf stille Beteiligungen. Die Begrenzung der Crowdfunding-Ausnahme auf Nachrangdarlehen als Fremdkapital macht eigenkapitalbasiertes Crowdfunding dauerhaft unmöglich und enthält damit Unternehmen eine erweiterte Bandbreite an Finanzierungsmöglichkeiten vor.
Forderungen
- Rechtssicherheit für Investoren schaffen
- Doppelbesteuerung für Investoren vermeiden
- Instrumente wie Schwarmfinanzierung unkompliziert für KMU verfügbar machen