IHK Ratgeber

Brexit: Was gilt für Unternehmen?

internet

Inhaltsnavigation

Der Brexit erstreckt sich über einen langen Zeitraum, von dem Referendum im Juni 2016 bis zum formellen Austritt im Januar 2020, und setzt sich durch Verhandlungen über verschiedene Aspekte fort. Ein Zwischenfazit nach fast acht Jahren zeigt, dass die genauen Auswirkungen auf das Vereinigte Königreich, seine Politik und Wirtschaft weiterhin kontrovers diskutiert werden. Die Herausforderung besteht darin, dass der eigentliche Brexit während der Covid-19-Pandemie erfolgte, was die Erfassung und Einordnung der Effekte erschwerte. Daher bleiben die tatsächlichen Auswirkungen des Brexits hoch umstritten.

Besonders in den Bereichen Warenverkehr, Steuern, Dienstleistungen und technische Standards und Normen hat sich vieles mit dem Handel mit Großbritannien geändert. Wir fassen hier die wichtigsten Änderungen zusammen.

EU-Unternehmen können sich auch auf der von der britischen Regierung eingerichteten Seite in englischer Sprache informieren. Mehr ‎Informationen darüber finden Sie hier.

Aktuelles zu Großbritannien

Aktuelles (Stand 03.01.2024)

lkw_auf_autobahn
© Viktor Hanacek, picjumbo.com

Seit dem 1. Januar 2021 besteht aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs eine neue Zollgrenze zwischen Großbritannien und der EU.

Die vorläufigen Erleichterungen für die Einfuhr von EU-Waren nach Großbritannien werden schrittweise aufgehoben. Wobei die letzten Neuerungen im Jahr 2024 erwartet werden.

Hier eine Übersicht:

Verlängerung der Ursprungsregeln für
E-Autos und Batterien
Die aktuellen Ursprungsregeln gelten bis zum 31. Dezember 2026. Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine Verlängerung der aktuellen Ursprungsregeln geeinigt. Mehr lesen...
Zollkontrollen: Summarische EingangsanmeldungenSafety and Security Declarations sind ab 31. Oktober 2024 Pflicht.
Lebensmittel, Erzeugnisse tierischen Ursprungs und PflanzenprodukteTierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden ab Ende Januar 2024 in drei verschiedene Risikoklassen (TOM risk categories) eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Mehr lesen...
LebensmittelkennzeichnungSeit dem 1. Januar 2024 ist es erforderlich, die Kontaktinformationen eines britischen Unternehmens im Lebensmittelbereich (food business operator) anzugeben.
CE-Kennzeichnung weiterhin anerkanntCE-Kennzeichnung bleibt unbefristet in Großbritannien gültig.
Damit entfällt die Pflicht zur Umstellung auf das UKCA-Label. Für gewisse Produktgruppen (z.B. Medizinprodukte) gelten abweichende Regelungen.
Mehr lesen...

Checkliste

IHK-Beratung

Nutzen Sie die umfassende IHK-Beratung, unsere Fachansprechpartner geben Ihnen kompetente Ratschläge. Sie rufen zur Kontaktaufnahme bei der IHK an und lassen sich direkt beraten oder lassen sich bei Bedarf einen Termin mit einem spezifischen Fachberater geben. Alternativ können Sie per Mail rund um die Uhr Kontakt aufnehmen.

Jessica de Pleitez

Beratung zu: Brexit Allgemein

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Klaus Pelz

Beratung zu: Brexit und Zoll / Warenverkehr

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Jessica de Pleitez

Beratung zu: Brexit und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Andreas Schmidt

Beratung zu: Brexit und Transport & Logistik

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

martin_clemens_brexit_beratung
© IHK für München und Oberbayern

Martin Clemens

Fragen zu: Brexit und Steuern

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Rita Bottler

Beratung zu: Brexit und Datenschutz

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Petra Busse

Beratung zu: Brexit und Gesellschaftsrecht (Niederlassungen, Ltd., etc.)

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Georg Schulte-Holtey

Beratung zu: Brexit und Finanzdienstleistungen & Wechselkurs

+49 89 5116-1110

brexit@muenchen.ihk.de

Welche Fragen haben Sie zum Brexit?

Teilen Sie uns mit, wie wir als IHK Ihnen beim Thema Brexit helfen können.
Nutzen Sie das Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an brexit@muenchen.ihk.de.