Schlussabrechnung Coronahilfen
Sie haben für Ihr Unternehmen während der Corona-Pandemie Überbrückungshilfe I - IV oder November- und Dezemberhilfe erhalten? Dann stehen nun die Schlussabrechnungen an. Ausgenommen davon sind die Direktanträge der November- und Dezemberhilfe sowie die Härtefall- und Oktoberhilfe.
Schlussabrechnungen
Nachdem der Bund die Corona-Maßnahmen Ende März 2022 beendete, sind im Anschluss daran die Corona-Wirtschaftshilfen Ende Juni 2022 ausgelaufen. Der aufgrund der andauernden Pandemie mehrfach verlängerte beihilferechtliche Rahmen der EU lief zu diesem Datum ebenfalls aus. Nun steht die 2. Phase des Programms an: die Einreichung der Schlussabrechnungen.
Die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I-IV sowie die November- und Dezemberhilfen sind grundsätzlich als zweistufige Verfahren aufgesetzt. In der 1. Stufe wurden die Anträge i.d.R. auf Prognosezahlen eingereicht (Kriterium: erwarteter Umsatzeinbruch in den jeweiligen Fördermonaten). In der 2. Stufe – der einzureichenden Schlussabrechnung müssen die tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche (Ist-Zahlen) eingereicht werden. Hieraus ergibt sich final die Förderberechtigung und die Förderhöhe. Als Ergebnis der Prüfung kann es zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigungen der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung wurde auf den 31.10.2023 verlängert. Auf Antrag im digitalen Antragsportal des Bundes kann eine „Nachfrist“ bis zum 31.03.2024 beantragt werden. Voraussetzung ist, dass ein Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheid für die beantragten Programme vorliegt.
Sollten Sie die Fristverlängerung bis 31.03.2024 in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies zwingend im Antragsportal beantragen. Eine Meldung an die Bewilligungsstelle ist nicht zielführend.
Bitte erstellen Sie im Portal zunächst ein Organisationsprofil. Anschließend können Sie im Portal die Fristverlängerung beantragen.
Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, warten Sie diesen bitte ab.
Achtung: Wird die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden.
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das zuständige vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingesetzte Service-Desk. Das Kontaktformular und die Telefonnummer der zentralen Anlaufstelle finden Sie über den folgenden Link: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html
Gegebenenfalls finden Sie die für Sie relevanten Informationen auch im Leitfaden für prüfende Dritte auf der Website des Bundes.
Bearbeitung der Schlussabrechnung
Es erreichen uns zahlreiche Anfragen nach einer zügigen Bearbeitung der Schlussabrechnungen.
Da die Anzahl der Gesamtanträge in der Schlussabrechnung bei mehr als 300.000 Anträgen liegen wird, rechnen wir mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mindestens zwei Jahren, bis alle Anträge bearbeitet sind.
Leider können wir keine Einzelfälle vorziehen oder beschleunigt behandeln. Wir bearbeiten nach Antragseingang. In der Regel werden Rückmeldungen nach Einreichung der Schlussabrechnung erst einige Monate später erfolgen. Hierauf weisen bereits die FAQs des Bundes unter Punkt 3.12. hin.
Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Schlussabrechnungen angezeigten Rück- bzw. Nachzahlungsbeträge unter dem Vorbehalt der Prüfung stehen und keinesfalls als verbindliche Aussage für die finale Fördersumme angenommen werden sollen.
Bitte warten Sie vor einer eventuellen Rückzahlung den finalen Bescheid ab.