Infos für Taxi- und Mietwagen-Unternehmer
Das oberbayerische Taxi- und Mietwagengewerbe befindet sich im Umbruch und steht vor schwierigen Herausforderungen. Die Einführung des Mindestlohnes zum Januar 2015 stellte die Taxiunternehmer vor Probleme. Zum 1. November 2016 wurde deutschlandweit das Fiskaltaxameter eingeführt. Der Taxiverkehr hat ebenso eine wichtige Ergänzungsfunktion im ÖPNV, vor allem beim Schienenersatzverkehr.
Ein Schwerpunkt unseres Services sind die Informationen zum Marktzugang sowie Existenzgründungsberatungen. Dazu veranstalten wir u.a. Verkehrssprechtage in der Region, um vor Ort aktuell alle Fragen der Unternehmer zu beantworten. Die IHK für München und Oberbayern informiert zudem in Merkblättern und Flyern über aktuelle Themen in der Taxi- und Mietwagenbranche.
Muster-Sondervereinbarung in der Krankenbeförderung für Taxiunternehmer
Bayerische IHKs haben eine Sondervereinbarung zur Krankenbeförderung für die Taxibranche erarbeitet. Darin werden wichtige Standards für ein Vertragsverhältnis zwischen Taxiunternehmer und Krankenkassen unter Berücksichtigung des Personenbeförderungsgesetzes geregelt.
Ziel der Muster-Vereinbarung ist es, einen unlauteren Wettbewerb zu Lasten der Taxi- und Mietwagenbranche zu unterbinden. Den Wunsch nach einer Mustervereinbarung haben viele in der Krankenbeförderung tätige Taxiunternehmer an die IHK herangetragen. Interesse an diesem Thema haben sowohl Behörden als auch Taxiunternehmen und Krankenkassen.
Taxen und Mietwagen bewegen sich im öffentlichen Raum und werden von einer Vielzahl von potenziellen Kunden wahrgenommen. Sie stellen daher einen idealen Werbeträger dar. Auf welche Punkte Taxi- und Mietwagenunternehmen hierbei achten müssen, wird in dem im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Merkblatt "Werbung von Taxi- und Mietwagenunternehmen" erläutert.