IHK Ratgeber

Musterverträge für Unternehmen: praxisgerechte Hilfestellung

Schon bei der Gründung eines Unternehmens sind Verträge unerlässlich. Gesellschafter einer GbR benötigen einen Gesellschaftervertrag, während Gründer einer GmbH nicht ohne Satzung auskommen. Auch das Verhältnis zu Vermietern, Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Geschäftspartnern wird über Verträge definiert. Musterverträge helfen Ihnen dabei, die passenden Formulierungen zu finden.

Direkt zum Vertrag: Musterverträge von A bis Z

Inhalt

Welche Verträge sind wichtig?

Welche Verträge sind wichtig?

Unternehmer haben es mit einer Vielzahl unterschiedlicher Verträge zu tun. Ohne klare, schriftlich formulierte Regeln bestehen Unsicherheiten zwischen den Vertragspartnern. Es gilt die alte Weisheit, dass Verträge in guten Zeiten geschlossen werden, um für schlechte vorzusorgen. Auch wenn das Vertragsrecht in vielen Bereichen kein Schriftformerfordernis vorsieht, sind Sie gut beraten, alle Verträge in Schriftform abzuschließen. So sind die Ansprüche und Leistungen der Vertragsparteien genau geregelt. Besonders häufig benötigen Unternehmen Regelungen in folgenden Bereichen:

  • Gründung eines Unternehmens
  • Beschäftigung von Mitarbeitern
  • Vertragsabschlüsse für den Geschäftsbetrieb
  • Schutz von Geschäftsideen, Produkten und Erfindungen
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit
  • Datenschutz

Musterverträge sind ein gutes Hilfsmittel, um solche und ähnliche Dokumente zu formulieren. Ein Vertragsmuster gibt die wichtigsten Regelungen vor und unterstützt Sie dabei, keine Vereinbarung zu vergessen.

Verwendung der Vertragsmuster

Die Muster müssen vor ihrer Verwendung von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater geprüft und auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Risiken angepasst werden.

Bitte beachten Sie für die Verwendung von Vertragsmustern Folgendes:

Die Vertragsmuster sind als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. In den Anmerkungen zum Muster finden Sie oft wertvolle Hinweise und alternative Formulierungen.

Die Musterverträge sind nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Sie können auch andere Formulierungen wählen. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Vertragsformulare wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

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Muster für die Gründung eines Unternehmens

  • Wenn Sie Ihr Unternehmen nicht als Einzelunternehmen gründen, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen. Wollen Sie gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern eine GbR gründen ist eine Gründung ohne Vertrag nicht empfehlenswert. Möchten Sie allein oder mit Partnern eine GmbH gründen, ist ein Vertrag sogar unerlässlich. Denn der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der Gründungsformalitäten zur Anmeldung beim Registergericht einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag vor. Erfahren Sie mehr in unserem IHK-Ratgeber zum Gesellschaftsrecht.
    Neben einer Neugründung kann auch der Kauf eines Unternehmens eine interessante Option sein.

Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GbR

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der einfachste Weg, wie Sie mit mehreren Partnern gemeinsam ein Unternehmen gründen. In unserem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie, wie Sie eine GbR gründen.

Was regelt die GmbH-Satzung?

Ob Sie eine GmbH allein oder gemeinsam mit einem oder mehreren Geschäftspartnern gründen, ist unerheblich. Für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist immer ein Gesellschaftsvertrag, der allgemein als Satzung bezeichnet wird, erforderlich. Ohne notariell beglaubigte Satzung ist die Gründung nicht möglich. Wie Sie eine GmbH gründen erfahren Sie in unserem Spezial zum Thema.

Welche Inhalte hat ein Geschäftsführervertrag für eine GmbH?

  • Wenn Sie eine GmbH gründen, gibt es verschiedene Konstellationen: Sie gründen die GmbH allein und sind alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer.
  • Sie gründen die GmbH zusammen mit Partnern und bestimmen einen oder mehrere Partner als Geschäftsführer.
  • Sie gründen die GmbH allein oder mit Partnern und bestimmen einen externen Geschäftsführer, der nicht auch Gesellschafter ist.

Welche Konstellation Sie wählen, steht Ihnen frei. Aber Sie benötigen immer zusätzlich zur GmbH-Satzung einen Geschäftsführervertrag. Das gilt auch, wenn Sie der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer in einer Person sind.

Das regelt der Geschäftsführervertrag bei einer GmbH

Mit der Bestellung zum Geschäftsführer erfolgt die Übernahme weitreichender Rechte und Pflichten. Das legt das GmbH-Gesetz unabhängig davon fest, ob ein Geschäftsführervertrag besteht oder nicht. Mit der Bestellung als Geschäftsführer und der Eintragung bei Gericht wird der Betreffende zum Organ der GmbH. Diese Rechte und Pflichten berühren aber nicht die folgenden Punkte:

  • Bezahlung
  • Urlaub
  • Altersvorsorge
  • Krankheit

Mit der Bestellung zum Geschäftsführer müssen diese Fragen ebenfalls geregelt werden. Das geschieht im Geschäftsführervertrag.

Welche Regelungen sollte ein Geschäftsführervertrag enthalten?

In der Regel gelten GmbH-Geschäftsführer nicht als Arbeitnehmer. Das gilt meist auch dann, wenn es sich um einen Fremdgeschäftsführer handelt, der keine Anteile an der GmbH hält. Die allgemeine Rechtssprechung geht davon aus, dass GmbH-Geschäftsführer auf Grundlage eines Dienstvertrags tätig sind. Wichtige Schutzgesetze für Arbeitnehmer gelten daher für einen Geschäftsführer nicht. Deshalb sollten Verträge für Geschäftsführer die Ansprüche und Leistungen definieren.

  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) schützt nur Arbeitnehmer und schließt arbeitnehmerähnliche Personen explizit aus. Geschäftsführer haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Verträge sollten diesen Nachteil ausgleichen. In der Regel bietet ein Vertrag mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und stellt den Geschäftsführer damit einem Arbeitnehmer gleich. Auch Regelungen über drei oder sechs Monate Lohnfortzahlung sind nicht unüblich.
  • Ebenso haben GmbH-Geschäftsführer keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) umfasst nur Arbeitnehmer (Auszubildende, Arbeiter, Angestellte) und arbeitnehmerähnliche Personen. Geschäftsführer sind explizit ausgeschlossen. Verträge sollten die Ansprüche auf bezahlten und die Möglichkeiten für unbezahlten Urlaub regeln. Typisch sind Vereinbarungen, die ein bis zwei Wochen über den gesetzlichen Mindesturlaub für Arbeitnehmer hinausgehen.
  • Geschäftsführer genießen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) keinen Kündigungsschutz. Verträge sollten sicherstellen, dass die Gesellschaft ordentlich, unter Einhaltung der vereinbarten Frist kündigen kann. Üblich sind Fristen von drei Monaten zum Ende eines Quartals oder länger.
  • Da Geschäftsführer mit einem Dienstvertrag arbeiten, müssen sie selbst für ihre Krankenversicherung aufkommen. Verträge sehen in der Regel einen Zuschuss vor, der mindestens der Höhe der Arbeitgeberbeiträge für Arbeitnehmer entspricht.
  • Eine Alternative zu den langen Kündigungsfristen kann die Befristung des Geschäftsführervertrags bieten. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Musterverträge diese Option beinhalten. Typische Vertragslaufzeiten in diesem Bereich sind z. B. zwei, drei oder fünf Jahre.
  • Eine Lebens- oder Rentenversicherung, die zugunsten des Geschäftsführers abgeschlossen wird, um seine Altersversorgung zu sichern.

Weitere gängige Aspekte, die im Vertrag für den GmbH-Geschäftsführer Berücksichtigung finden, sind:

  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung des Geschäftsführers
  • Dienstwagennutzung
  • befristetes Wettbewerbsverbot plus Zahlung einer Entschädigung für den Verdienstausfall während der Karenzzeit
  • Möglichkeiten zur Begrenzung der Innenhaftung des Geschäftsführers und evtl. Abschluss einer D&O-Versicherung

Was ist beim Kauf eines Unternehmens zu beachten?

Ein bereits bestehendes und etabliertes Unternehmen zu kaufen, bietet eine interessante Alternative zur Neugründung. Verträge sollten unbedingt die folgenden Punkte regeln:

  • Altforderungen: Genaue Vereinbarungen sind wichtig zu Forderungen aus rechtlichen Auseinandersetzungen, Haftungsfällen und Gewährleistungsansprüchen aus der Zeit vor dem Kauf. Treffen Sie Regelungen darüber, wer diese Forderungen trägt und ob der Kaufpreis unter Umständen nachträglich angepasst werden soll.
  • Steuern & Abgaben: Auch dieser Punkt ist sehr wichtig. Passen Sie das Muster Ihren Bedürfnissen entsprechend an und legen Sie fest, wer offen stehende Forderungen der Sozialversicherungen und Ansprüche des Finanzamts oder Zahlungen, die sich aus späteren Betriebsprüfungen ergeben, trägt.
  • Preis: Im Vertrag sollte die Grundlage der Kaufpreisberechnung (beispielsweise Bilanzen, Inventarlisten, GuV ö. Ä.) enthalten sein. Dazu kommen Vereinbarungen, ob es zu einer Kaufpreisanpassung kommt, wenn relevante Veränderungen eintreten. Schließlich liegen zwischen dem Vertragsschluss und der tatsächlichen Übernahme oft viele Monate.
  • Gewährleistungsansprüche: Beim Unternehmenskauf können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsregeln nicht nutzen. Eine Rückabwicklung ist meist nicht gewünscht und nicht durchführbar und eine Nachbesserung kommt ebenfalls nicht infrage. Nehmen Sie stattdessen praktikable Vereinbarungen wie eine spätere Kaufpreisnachbesserung in Ihren Vertrag auf.
  • Wettbewerbsverbot: Einige Verkäufer möchten nach dem Betriebsverkauf doch wieder unternehmerisch tätig werden. Verträge zum Unternehmenskauf benötigen deshalb ein Wettbewerbsverbot. Denn der frühere Inhaber verfügt in der Regel über beste Kontakte zu Lieferanten und Kunden und kann Ihr Unternehmen durch seine Aktivitäten schädigen. Treffen Sie zeitliche und räumliche Vereinbarungen, um die Aktivitäten des Verkäufers zu begrenzen.
  • Einarbeitung: Viele Betriebsübernahmen werden in kleinen Schritten als Prozess vollzogen. Ist dieses Vorgehen gewünscht, sollte der Vertrag Regelungen enthalten, welche Mitwirkung Sie vom bisherigen Inhaber erwarten. Möglich sind Aktionen wie eine Einarbeitung oder die Einführung bei Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Legen Sie den Zeitrahmen und die Kompetenzen des Verkäufers fest.
  • Übergabezeitpunkt: Zwischen Vertragsunterzeichnung und Betriebsübergabe liegen oft Wochen oder Monate. Vereinbaren Sie im Vertrag, wie der Betrieb zwischen Vertragsschluss und Übergabe zu führen ist, sowie wie und wann Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Geldgeber wie Banken von der Übernahme erfahren.

Tipp: Ein Unternehmenskauf ist eine gewichtige Entscheidung. Lassen Sie die Unterlagen des Betriebs von einem Steuerberater prüfen und legen Sie den Unternehmenskaufvertrag einem Rechtsanwalt vor. Musterverträge können die individuelle und branchentypische Situation kaum erfassen und bieten nur erste Anhaltspunkte.

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Musterverträge für den Geschäftsbetrieb

Auch im laufenden Geschäftsbetrieb schließen Sie für Ihr Unternehmen immer wieder verschiedene Verträge ab. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Musterverträge zusammengestellt.

Gewerbliche Immobilien mieten

Wer ein Unternehmen gründet, benötigt in der Regel auch Betriebs- oder Geschäftsräume. Dabei stellt sich folgende Frage: Schließen Sie einen Gewerbemietvertrag oder einen Gewerbepachtvertrag ab? Informieren Sie sich über gewerbliche Miete und Pacht von Immobilien im IHK Ratgeber.

Welche Muster gibt es für den Kaufvertrag?

Im Geschäftsleben werden zahlreiche Kaufverträge geschlossen. Verkäufer können sich Ihre Rechte an der Ware durch einen Eigentumsvorbehalt sichern. Damit bleiben Verkäufer solange Eigentümer der Ware, bis der Käufer bezahlt hat.

Wie wird Eigentum gesichert bis zur Bezahlung der Ware?

Übergibt der Verkäufer dem Käufer die Ware, erwirbt der Käufer das Eigentum daran. Zahlt der Käufer nicht, hat der Verkäufer keinen Zugriff auf seine Ware mehr. Will er das vermeiden, muss er mit dem Käufer einen sogenannten Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Dieser besagt, dass der Käufer erst dann das Eigentum an der Ware erlangt, wenn er den Kaufpreis bezahlt hat. Der Verkäufer kann einen Eigentumsvorbehalt auch dann mit dem Käufer vereinbaren, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet, in seine eigenen Produkte einbaut oder sogar an seine Kunden weiterverkauft. Für solche Fälle braucht er einen sogenannten verlängerten Eigentumsvorbehalt. Verkäufer sollten den Eigentumsvorbehalt in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder Lieferverträge aufnehmen.

Werden Kaufverträge mit Verbrauchern per E-Mail, Telefon, Telefax oder über einen Webshop geschlossen, müssen Verbraucher über ihre Widerrufsrechte belehrt werden. Näheres dazu im IHK Ratgeber Internetrecht

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Wann kommt ein Dienstvertrag zum Einsatz und ‎welche rechtlichen Besonderheiten gibt es?‎

Dienstverträge sind die klassischen Verträge für Selbstständige und Freiberufler. Mit einem Dienstvertrag verpflichten Sie sich als Dienstverpflichteter oder Schuldner dazu, gegenüber dem Dienstberechtigten oder Gläubiger eine bestimmte Leistung zu erbringen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Gläubiger, für die erbrachte Leistung ein Entgelt zu zahlen. Die gesetzlichen Regelungen zum Dienstvertrag finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 611 bis 630. Dienstverträge kommen in vielen Branchen zum Einsatz, deshalb sind viele verschiedene Musterverträge erhältlich. Beispiele für Dienstverträge sind Beratervertrag, Coachingvertrag, Maklervertrag, Geschäftsführervertrag, aber auch der Arbeitsvertrag mit eigenen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt Folgendes:

  • Dienstleistungen dürfen selbstständig und nicht-selbstständig erbracht werden.
  • Der Dienstvertrag verpflichtet den Dienstleister zur Leistungserbringung, aber nicht zum Erfolg. Als Erfolg wird eine nach den genauen Vorgaben des Auftraggebers erbrachte Leistung ohne wesentliche Mängel angesehen. Ein Dienstvertrag verpflichtet Sie nur dazu, sich zu bemühen; ein Anspruch auf Erfolg besteht nicht.
  • Die Dienstleistung kann beim Auftragnehmer oder Auftraggeber erfolgen, das ist eine Frage der Vereinbarung.
  • Einen Dienstvertrag kann der Dienstverpflichtete nicht einfach beenden. Es ist eine ordentliche Kündigung erforderlich.

Muster für Dienstverträge:

Widerrufsrechte bei Dienstleistungen

Werden Handwerker, Makler oder andere Dienstleistungsunternehmen von Verbrauchern beauftragt, müssen diese Unternehmer in bestimmten Fällen die Verbraucher über ihre Rechte zum Widerruf belehren. Voraussetzung ist, dass die Verträge zum Beispiel im Internet oder per E-Mail, Telefon oder Fax oder auch außerhalb der Geschäftsräume des Unternehemers geschlossen werden.

Welche Anwendbarkeit hat ein Werkvertrag gegenüber einem Dienstvertrag?

Wenn Sie als Unternehmer Aufträge vergeben möchten, ist es wichtig zu wissen, wann Sie einen Werkvertrag und wann Sie einen Dienstvertrag abschließen. Alles Wissenswerte zu Werk- und Dienstverträgen haben wir in unserem IHK Ratgeber für Sie zusammengefasst.

Vertragsmuster für Werkverträge:

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Wie unterscheidet sich der Handelsvertretervertrag haupt- und nebenberuflich?

Ein Handelsvertreter ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der für einen anderen Unternehmer tätig wird. Er vermittelt oder tätigt Geschäftsabschlüsse für diesen Unternehmer. Dabei muss ein Handelsvertreter dieser Arbeit ständig und regelmäßig nachgehen und einen großen Teil seines Einkommens aus der Vermittlung von Geschäftsabschlüssen erzielen. Es können Warengeschäfte oder Dienstleitungsgeschäfte vermittelt werden. Die Tätigkeit des Handelsvertreters ist klar abgegrenzt von Maklern, Vertragshändlern, Kommissionären und Franchisenehmern. Für haupt- und nebenberuflich tätige Handelsvertreter gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Hauptberufliche Handelsvertreter profitieren von gesetzlich geregelten Kündigungsfristen, für Nebenberufler gelten diese nicht.
  • Hauptberufliche Handelsvertreter haben zudem einen Anspruch auf Ausgleichzahlungen und Provisionsvorschuss. Auch hier gehen Nebenberufler leer aus.

Informieren Sie sich genauer über die Funktion und Vorgaben für Handelsvertreter. Das Vertragsmuster richtet sich an hauptberufliche Handelsvertreter.

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Was ist ein Vertragshändlervertrag inklusive ‎Vertragsgebiet?‎

Anders als ein Handelsvertreter ist ein Vertragshändler ein selbstständiger Kaufmann, der auf eigene Rechnung Produkte des Vertragspartners einkauft und weiter vertreibt. Dabei nutzt er neben seinem Namen auch das Markenzeichen seines Partners (z. B. Autohäuser, Tankstellen). Ein Vertragshändler schließt Geschäfte nicht im Namen und im Auftrag eines Dritten, sondern auf eigene Rechnung ab.

Diese besonderen Klippen müssen Musterverträge unbedingt regeln:

  • Alleinvertretungsrecht und Gebietsschutz
  • Umgang mit Kunden außerhalb des Gebiets
  • Direktvertrieb durch den Hersteller an Kunden möglich oder nicht
  • Gerichtsstand

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Welche Musterverträge gibt es für Makler?‎

Verbraucher dürfen Maklerverträge 14 Tage lang widerrufen, wenn der Vertragsschluss per Telefon, Fax, E-Mail oder online und nicht in den Geschäftsräumen des Maklers zustande gekommen ist. Wir fassen für Sie fünf Fakten, die Makler wissen sollten, zusammen:

  • Maklerverträge müssen eine Widerrufsbelehrung enthalten. Fordert ein Kunde weitere Informationen zu einem provisionspflichtigen Objekt an, muss eine Belehrung beiliegen. Fehlt diese, verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage.
  • Provision oder Courtage ist nur im Erfolgsfall zu zahlen. Der Makler muss nachweisen, dass ein Vermittlungserfolg entstanden ist.
  • Hat ein Kunde kein Interesse mehr an einer Wohnung oder einem Haus, ist kein separater Widerruf nötig.
  • Erzielt ein Makler während der Widerrufsfrist einen Vermittlungserfolg, kann der Kunde den Vertrag nicht mehr widerrufen. Voraussetzung ist, dass der Kunde zuvor die Bestätigung zum vorzeitigen Tätigwerden unterschrieben hat.
  • Wünschen Kunden, dass der Makler vor Ablauf der Frist für sie tätig wird, müssen sie das ausdrücklich verlangen und sie sind darüber zu informieren, dass das Widerrufsrecht, bei vorzeitigem Beginn mit der Maklertätigkeit, erlischt.

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Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?‎

Welche Punkte Unternehmen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, erfahren Sie in unserem ausführlichen AGB-Ratgeber.

Musterverträge:

Welche AGB gelten für Webshops?

  • Da Kunden beim Kauf in einem Onlineshop die Beschaffenheit der Ware nicht prüfen können, müssen Onlinehändler ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Wie die AGB für einen Webshop genau gestaltet werden müssen, erfahren Sie in unseren IHK Ratgeber zum Internetrecht.

Wie das Widerrufsrecht funktioniert und was zu beachten ist erfahren Sie unter Widerruf im Online-Handel .

Muster für Webshops:

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Welche Musterverträge benötige ich für die ‎Beschäftigung von Arbeitnehmern?‎

Wenn Sie nicht auf Dauer als Solo-Selbstständiger arbeiten, kommen Sie nicht umhin, Mitarbeiter einzustellen. Den Arbeitsvertrag dürfen Sie theoretisch mündlich abschließen. Das ist allerdings nicht empfehlenswert, da die getroffenen Vereinbarungen dann nur schwer nachweisbar sind. Außerdem hat der Arbeitnehmer grundsätzlich gemäß dem Nachweisgesetz einen Anspruch darauf, spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. Den Arbeitsvertrag dürfen Sie frei gestalten, soweit nicht zwingende Mindestbedingungen durch Gesetz oder einen geltenden Tarifvertrag vorgeschrieben sind. Ausführliche Informationen, was bei der Einstellung von Arbeitnehmern zu beachten ist, finden Sie unter Einstellung von Arbeitnehmern

Arbeitsvertrag unbefristet

Eine Mustervorlage für einen Arbeitsvertrag ohne Besonderheiten wie Befristung oder Teilzeit halten wir für Sie bereit.

Bei der Vereinbarung einer Teilzeit-Beschäftigung sind einige Besonderheiten zu beachten.

Befristeter Arbeitsvertrag

Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen befristetabzuschließen. Dabei macht das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) folgende Unterschiede:

  • Befristung mit sachlichem Grund: Wenn ein sachlicher Grund vorliegt, der eine Befristung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt (z. B. Elternzeitvertretung, bestimmtes Projekt etc.), dürfen Sie den Arbeitsvertrag befristen. Die Dauer der Befristung ergibt sich aus dem Sachgrund. Auch befristete Verlängerungen des Arbeitsvertrages sind dann wirksam möglich, wenn auch für diese weitere Befristung ein Sachgrund vorliegt.
  • Sachgrundlose Befristung: Eine sachgrundlose Befristung ist nur bei Neueinstellungen erlaubt. Hier dürfen Sie das Arbeitsverhältnis maximal für zwei Jahre befristen. Bis zur Maximaldauer von zwei Jahren können kürzere Verträge auch bis zu dreimal verlängert werden.

Tipp: Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss in Schriftform vereinbart werden, sonst ist die Befristung unwirksam und es ergibt sich automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Ausführliche Informationen zum Thema befristete Arbeitsverträge finden Sie unter Befristung von Arbeitsverträgen - Was ist zu beachten?

Geringfügige Beschäftigung / Mini-Job

Eine entgeltgeringfügige Beschäftigung (auch „Minijob“) liegt vor, wenn ein Mitarbeiter nicht mehr als 520 Euro brutto pro Monat (Stand: 01.Oktober 2022) verdient.

Auch Minijobs sind „normale“ Arbeitsverhältnisse, für die die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften gelten. Minijobber haben somit wie andere Arbeitnehmer unter anderem Anspruch auf den Mindestlohn, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Urlaub.

Besonderheiten gelten ausschließlich für die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses. Ausführliche Informationen zu Minijobs finden Sie unter Minijobs: Wie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse geregelt sind.

Freie Mitarbeiter beschäftigen

Freie Mitarbeiter sind für Unternehmen praktisch. Sie werden dann beauftragt, wenn entsprechende Aufgaben vorhanden sind, aber sie gehören nicht zu den Arbeitnehmern des Unternehmens. Ob es sich tatsächlich um eine freie Mitarbeit handelt, oder doch eine abhängige Beschäftigung vorliegt (Stichwort: Scheinselbständigkeit), ist mitunter schwierig abzugrenzen. Beachten Sie unseren Ratgeber zur Scheinselbständigkeit.

Musterverträge können lediglich Anregungen geben. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Muster Vertrag Freie Mitarbeit

Kündigung

Wer Mitarbeiter beschäftigt, kommt manchmal nicht umhin, Kündigungen auszusprechen. Wann eine Kündigung in Betracht kommt, welche Fristen gelten und was sonst noch zu beachten ist finden Sie unter: Kündigung im Arbeitsrecht

In manchen Fällen soll der Arbeitsvertrag zwar nicht beendet, aber wesentliche Teile verändert werden. In diesen Fällen kann eine Änderungskündigung notwendig sein.

Wenn mit dem Arbeitnehmer Einigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt wird, kommt auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages in Betracht.

Streitbeilegung mit Arbeitnehmern

Sie möchten bei Streitigkeiten mit ihren Arbeitnehmern nicht vor einem Arbeitsgericht verhandeln? Dafür eignet sich eine Mediationsklausel im Arbeitsvertrag.

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Musterverträge für den Schutz des Unternehmens

Geschäftskontakte zwischen Unternehmen bergen immer das Risiko, das Interna aus dem eigenen Unternehmen öffentlich gemacht werden. Um diese Probleme abzufedern, ist es empfehlenswert, eine Geheimhaltungsvereinbarung, auch Non-Disclosure Agreement (NDA) genannt, unterzeichnen zu lassen.

Wer benötigt Marken- und Patentlizenzen

Namen, Marken, Logos, Erfindungen und Geschäftsideen sind das wertvollste Gut jedes Unternehmens. Daher ist es unerlässlich, dieses geistige Eigentum zu schützen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem IHK Ratgeber zumMarken- und Patentschutz.

Fremde Fotos auf der eigenen Webseite?

Vergessen Sie die Idee, fremde Inhalte einfach für Ihre Webseite zu verwenden. Das Internet erscheint als unerschöpfliche Quelle beispielsweise für Bilder, Texte, Fotos, Musik, Videos oder Landkarten. Doch Vorsicht! Diese Elemente sind urheberrechtlich geschützt. Für die Benutzung ist die Einwilligung des Urhebers erforderlich. Logos gehören dem Inhaber der Marke und außerdem haben abgebildete Personen das „Recht am eigenen Bild“. Auch solche Fotos dürfen Sie nur mit Einwilligung des Abgebildeten benutzen. Gehen Sie nicht das Risiko von teuren Abmahnungen und Schadenersatzforderungen ein, sondern beziehen Sie Ihre Bilder aus seriösen Quellen. Was sonst noch zu beachten ist, finden Sie unter Streaming, Filesharing, Framing & Co. - Urheberrechte im Internet.

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Musterverträge für die partnerschaftliche Zusammenarbeit

Wo Menschen oder Unternehmen zusammenarbeiten, kann es durch Missverständnisse, Fehler oder unterschiedliche Sichtweisen zu einem bestimmten Sachverhalt zu Konflikten kommen. Erfahren Sie hier, wie Sie mittels Mediation Konflikte fair und dauerhaft lösen und die Zusammenarbeit wieder harmonisch gestalten können.

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Muster für den Datenschutz

Spätestens seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Thema in aller Munde und die Verunsicherung ist groß. In unserem IHK Spezial zum Thema Datenschutz finden Sie alle aktuellen Informationen, die Sie bei der Umsetzung der Datenschutzvorgaben unterstützen können.

Über die Website des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gelangen Sie direkt zu Muster für die Geltendmachung von Betroffenenrechten, Erstellung von Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten oder für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Link zuletzt abgerufen am 14.11.2019)

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