IHK Service

Insolvenzsprechstunde: Hilfe und Beratung bei drohender Insolvenz

blurred image of the office.business background.

Ihr Unternehmen ist dabei, ins Straucheln zu geraten und Sie benötigen Beratung in Sachen Insolvenzrecht? Zögern Sie nicht, sich über Ihre Pflichten und Möglichkeiten im Falle einer Insolvenz zu formieren. Je früher Sie handeln, desto höher sind die Sanierungschancen! Auch zur Vermeidung persönlicher Haftung sollten sich Unternehmer, Geschäftsführer, Selbstständige, Vorstände und Aufsichtsräte möglichst schon vor Eintritt einer Krise mit ihren Verpflichtungen und Handlungsalternativen auseinandersetzen.

Unser Service zu Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung

Mit den Insolvenzsprechstunden bieten wir Ihnen frühzeitige Erstberatung zu den wichtigsten insolvenzrechtlichen Fragen. In Einzelgesprächen kann beispielsweise geklärt werden:

  • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die Insolvenz droht?
  • Muss ein Insolvenzantrag zwingend gestellt werden?
  • Wie wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet und abgewickelt?
  • Welche Sanierungswege gibt es grundsätzlich?
  • Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
  • Was ist ein Schuldenbereinigungsplan?
  • Wie kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden?
  • Wie kann das Risiko einer Insolvenz des Geschäftspartners durch Vertragsgestaltung reduziert werden?
  • Was ist zu tun, wenn der Geschäftspartner insolvent ist?

Dieser Service ist kostenlos.

Termine

Nach indivueller Vereinbarung: Rufen Sie uns an, senden Sie uns eine Mail mit Ihren Anfragen oder vereinbaren Sie einen Vor-Ort-Beratungstermin in Ihrem Betrieb.

Ihre Ansprechpartner

Erstberatung zum Insolvenzverfahren

+49 89 5116-0

info@muenchen.ihk.de