IHK Ratgeber

Carnet ATA/CPD

Trucks pass through the checkpoint of the customs logistics terminal.

Wer Messegut, Warenmuster und Berufsausrüstung nur vorübergehend ins Ausland mitnehmen möchte, muss normalerweise beim ausländischen Zoll eine Zollkaution in Höhe der Eingangsabgaben hinterlegen. Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet erleichtert die vorübergehende Einfuhr im Ausland – ohne Hinterlegung einer Zollkaution.

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Carnet ATA: Aktuelle Hinweise

  • Belarus

Derzeit werden keine Carnets für Reisen nach Russland, Belarus ausgestellt. (Stand 08.04.2022) Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen nach Belarus zu benutzen.

Weitere Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg

  • Brasilien

Ab dem 1. Januar 2022 ist es nicht mehr möglich, vorübergehende Einfuhren mit einem Carnet abzuwickeln.

  • China

Die Volksrepublik China akzeptiert das Carnet für Ausstellungen/Messen sowie für Berufsausrüstung und Warenmuster.

  • Iran

Das Carnet-Verfahren ist für den Iran bis auf Weiteres ausgesetzt.

  • Katar

Um den Importprozess zu beschleunigen, ist die Allgemeine Liste (Warenliste) auf einem USB-Stick zu speichern und ggf. dem Zoll in Katar vorzulegen.

  • Montenegro

Besonderheiten bei der Einfuhr von Waren aus Edelmetallen und Schmuckwaren: Ein Carnet ist hier nur für den Verwendungszweck Messen und Ausstellungen möglich.

  • Russland

Derzeit werden keine Carnets für Reisen nach Russland ausgestellt. (Stand 08.04.2022)

Carnet-Inhabern wird dringend empfohlen, bereits im Umlauf befindliche Carnets nicht mehr für Reisen nach Russland zu benutzen.

Der russische Bürge weist darauf hin, dass auf der Grundlage des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 9. März 2022 № 311 bestimmte Waren von der Ausfuhr ausgeschlossen sind. Der Erlass wurde dahingehend geändert, dass das Ausfuhrverbot nicht für Waren gilt, die zuvor mit Carnets ATA in die Russische Föderation eingeführt wurden (Absatz des Erlasses der Regierung der Russischen Föderation vom 17. März 2022 № 390). Wenn die Wiederausfuhr von Waren mit ausländischen Carnets aufgrund des Erlasses № 311 blockiert ist, kann sich der Inhaber/Vertreter auf die aktuelle Fassung des Erlasses № 311 in der Fassung des Erlasses № 390 beziehen.

Weitere Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg

  • Türkei

Folgende Sonderregelungen sind bei dem Carnet für die Türkei zu beachten:

- Feld B: türkische Empfängeranschrift zusätzlich zum Vertreter angeben
- 4 Transitblätter und 1 blauen Stammabschnitt einlegen
- Vollmachten vom türkischen Konsulat legalisieren lassen
- weiße Einlageblätter vorab vom Carnetinhaber unterschreiben lassen
- Warenbeschreibung für den türkischen Zoll in einer Exelliste angeben und auf USB-Stick oder Flashdisc speichern (Beispiel einer Excelliste für ein Carnet mit Zielland Türkei)

  • Ukraine

Bitte kontaktieren Sie Ihre IHK, carnet@muenchen.ihk.de.

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  • Vereinigtes Königreich

Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.

Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen in Großbritannien im IT-System „Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ anmelden. Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.

Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen. Für die Registrierung ist eine britische EORI-Nummer obligatorisch.

  • Vietnam

Ab dem 1. Mai 2022 können Carnets ATA für Vietnam ausgestellt werden. Vietnam führt ab Mai 2022 das Carnet ATA-System ein und nimmt den Carnet-Betrieb auf. Der Anwendungsbereich umfasst Waren, die bei Ausstellungen, Messen, Tagungen oder ähnlichen Veranstaltungen verwendet werden.

  • Tipp: Um stets auf dem Laufenden zu sein: Abonnieren Sie unseren kostenlosen IHK Newsletter, der über aktuelle Änderungen beim Carnet informiert! (Wählen Sie hierfür bei "Themen" die Rubrik "Internationalisierung" aus.)

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Das Carnet ATA/CPD

Das Wort "Carnet" stammt aus dem Französischen und heißt so viel wie "Heft".

Die Abkürzung "A.T.A." steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet A.T.A." also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren.

Das Carnet C.P.D. ist speziell für die vorübergehende Einfuhr von Waren nach Taiwan. Die Abkürzung steht für „Carnet de Passages en Douane for Temporary Admission“, worunter ebenfalls das Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr zu verstehen ist.

Die Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Durchfuhrländern entfällt bei Vorlage eines Carnet.

Das Carnet-System wird derzeit in rund 80 Ländern/Zollgebieten eingesetzt. Auf der Seite des Zolls finden Sie eine aktuelle Übersicht über die teilnehmenden Länder.

Carnets ATA/CPD (im Folgenden: Carnets) werden in Deutschland ausschließlich von Industrie- und Handelskammern (im Folgenden: IHK) ausgestellt. Welche IHK örtlich zuständig ist, ist dem IHK Finder zu entnehmen.

Gerne informieren die Mitarbeiter des Bescheinigungsdienstes der IHK München über die einzelnen Länderbestimmungen, die durchaus voneinander abweichen.

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Anwendungsbereiche

Grundsätzlich gilt, dass vom Carnet ATA-Übereinkommen nur Waren, die unverändert wieder eingeführt werden, nicht aber Verbrauchsgüter, erfasst werden.

Die wichtigsten Anwendungsbereiche sind:

  • Messe- und Ausstellungsgüter
    Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Dazu zählen auch Standardausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
  • Warenmuster
    Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist.
  • Berufsausrüstung
    Ausrüstungen, die für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. benötigt werden.

Nicht alle, dem Carnet-Verfahren angeschlossenen Länder, erkennen Carnets für alle Verwendungszwecke (z.B. Berufsausrüstung, Messegut, Warenmuster) an.

Entsprechende Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Bescheinigungsdienstes der IHK München.

Vorübergehende Ausfuhr MIT einem Carnet ATA/CPD

  • Bevor die Ware die EU verlässt

Nachdem Sie das Carnet online beantragt haben, stellt die IHK, sofern alle Angaben vollständig und richtig sind, das Carnet aus. Dieses muss nun noch vom Carnet-Inhaber unterschrieben werden.

Die notwendige Nämlichkeitssicherung (Prüfung der Identität der Ware durch den Zoll) führt die zuständige Ausfuhrzollstelle durch. Diese eröffnet das Carnet-Verfahren.

Hinweis: Die Blöcke D, E und F auf den Einlageblättern sind vom Vertreter, der mit dem Carnet ins Ausland reist, erst unmittelbar vor Grenzübertritt auszufüllen und dann, wenn möglich in Gegenwart des Zollbeamten, zu unterschreiben. Über der Unterschrift muss der volle Name des Vertreters leserlich angegeben werden.

  • Vorübergehende Ausfuhr aus der EU

Tipp: Beachten Sie die Öffnungszeiten der Zollabfertigungsstellen und planen Sie eine Abfertigungsdauer auf der Reise (auch auf Flughäfen) ein.

Die Ausgangszollstelle (EU-Ausgangszollstelle) entnimmt das Ausfuhrblatt und bestätigt die tatsächliche Ausfuhr durch Eintrag im Carnet.

  • Vorübergehende Einfuhr im Drittland

Bei der Einreise ins Bestimmungsland entnimmt der Grenzzoll (Drittland) das Einfuhrblatt und bestätigt die Einfuhr im Carnet.

  • Wiederausfuhr aus dem Drittland

Bei der Rückreise entnimmt der Grenzzoll (Drittland) das Wiederausfuhrblatt und bestätigt die Wiederausfuhr im Carnet.

  • Wiedereinfuhr in die EU

Am Ende der Reise bestätigt die EU-Grenzzollstelle die Wiedereinfuhr der Waren. Die im Carnet bestätigte Wiedereinfuhr gilt als Nachweis, dass die Ware sich wieder in der Europäischen Union befindet. Das kann wichtig sein, wenn der Zoll aus dem Drittland beanstandet, die Ware sei nicht wieder ausgeführt worden.

Hinweis Transit: In bestimmten Fällen benötigen Sie Transitblätter, z.B. bei Messen in der Schweiz.

Erledigte bzw. nicht mehr benötigte Carnets müssen an die IHK zurückgegeben werden, spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr minus einen Tag. ‎

Die Carnets werden mit sämtlichen Unterlagen, die das Carnet betreffen, von der IHK mindestens drei Jahre - gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer - zuzüglich einer Frist von drei Monaten aufbewahrt und dann vernichtet.

Sollten Sie das Carnet zur weiteren Ablage in Ihren Unterlagen wünschen, können wir es Ihnen innerhalb dieser dreimonatigen Frist zum endgültigen Verbleib aushändigen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung, carnet@muenchen.ihk.de.

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Carnet ATA/CPD beantragen

Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten, ein Carnet bei der IHK München zu beantragen:

5 gute Gründe für die elektronische Antragstellung:

  • 24h-Zugriff auf das System, an 365 Tagen im Jahr
  • webbasiert und browserunabhängig
  • einfaches Ausfüllen der Daten am PC (keine gesonderte Ausfüllhilfe nötig)
  • elektronische Übermittlung des Antrags (kein Postweg oder Einsatz von Boten)
  • kein Drucker und keine Formulare notwendig (eCarnet wird von der IHK gedruckt)

Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, gegenüber der ausstellenden IHK seine Identität nachzuweisen. Die Identitätsprüfung geschieht beim eCarnet einmalig bei der Registrierung, beim analogen Verfahren ist grundsätzlich der Personalausweis bei jeder Beantragung vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die IHK berechtigt ist, gegebenenfalls die Vorlage anderer und / oder weiterer Dokumente zur Identitätsprüfung zu verlangen.

In manchen Fällen ist eine Sicherheitsleistung (Bürgschein, Kontoabtretung) vor Ausstellung des Carnet notwendig. Sollte dies der Fall sein, informiert Sie Ihre IHK hierüber.

Sie erhalten das ausgestellte Carnet entweder bequem per Post, oder können es sich bei der IHK München abholen. Beachten Sie bitte die Service-Zeiten der IHK München!

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Rückerstattung des Versicherungsentgelts

Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.

Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.

Versicherungsentgelt

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Vorübergehende Ausfuhr OHNE Carnet ATA/CPD

Grundsätzlich ist die Abfertigung zur vorübergehenden einfuhrabgabenfreien Einfuhr in das Zielland nur mit Hinterlegung der Einfuhrabgaben (in voller Höhe) in bar möglich und kann nicht formlos geschehen. Dabei sind die jeweils geltenden einzelstaatlichen Rechtsbestimmungen einzuhalten.

Mit einem Carnet wird dieses Verfahren wesentlich erleichtert, vereinheitlicht und aufwändige Abfertigungsschritte, wie die Ermittlung der Höhe der eventuellen Einfuhrabgaben oder die Hinterlegung der Sicherheit in der Landeswährung, werden vermieden.

Bevor die Ware die EU verlässt

  • Ab einem Warenwert von 1.000 EUR die vorübergehende Ausfuhr der Ware beim Zoll anmelden. Zollanmeldung erfolgt elektronisch über das Zollsystem ATLAS-Ausfuhr oder über die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus). (Für persönliche Berufsausrüstung (Kamera-Equipment, Notebook,...) keine Ausfuhranmeldung notwendig!)
  • Auskunftsblatt INF 3 für die Rückwarenregelung: Das INF 3 wird benötigt, um bei der Wiedereinfuhr der Waren nachzuweisen, dass die Ware zuvor ausgeführt wurde. INF 3 ist ein Nämlichkeitsschein und muss von der für den Ausführer zuständigen Zollstelle abgestempelt werden. Die Ausfuhrware ist dem Zollamt vorzuführen. Das Formular kann bei einem Formularverlag bestellt werden.

Vorübergehende Einfuhr im Drittland

  • Anmeldung der Ware zur vorübergehenden Einfuhr nach nationalen Vorschriften mit Hinterlegung einer Zollkaution in Höhe der Einfuhrabgaben (Barsicherheit in der Landeswährung bzw. Bürgschaft eines nationalen Bankinstituts).
    Der ausländischen Zollstelle ist eine Proformarechung (mit dem Vermerk „For customs purposes only“) über den Wert der Waren vorzulegen. Bei Ländern mit Präferenzabkommen ist ggf. ein Präferenznachweis vorteilhaft. Verfahren der vorübergehenden Einfuhr werden meistens über Zollspeditionen an der Grenze abgewickelt. (Kosten beachten!)

Wiederausfuhr aus dem Drittland

  • Gestellung der Waren mit Vorlage des Einfuhrzollpapiers.
  • Antrag auf Erstattung der hinterlegten Zollkaution. Bei vollständiger und unveränderter Wiederausfuhr der vorübergehend importierten Ware wird die Kaution (teilweise) wieder freigegeben.

Wiedereinfuhr in die EU

  • Vorlage des Auskunftsblatts INF 3. Die Einfuhr von Waren als Rückware ohne Zollabgaben ist nur unter folgenden Bedingungen möglich: Ware muss in unverändertem Zustand sein; Wiedereinfuhr muss innerhalb von 3 Jahren ab Ausfuhrdatum erfolgen.
  • Einfuhranmeldung. Bis zu einem Warenwert von 1.000 EUR genügt die mündliche Anmeldung.

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FAQ zum Carnet ATA/CPD

3 gute Gründe

Es gibt viele gute Gründe, bei der vorübergehenden Verwendung ein Carnet ATA/CPD zu nutzen. Die Wichtigsten:

  • Schneller: zügige Grenzabfertigung
  • Einfacher: beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von grundsätzlich einem Jahr
  • Weniger Aufwand: teilweiser Wegfall der üblichen Ausfuhrdokumente

Bescheinigungsstelle für Exportdokumente

Die Bescheinigungsstelle für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Mehr über den IHK Service Carnet ATA/CPD (z.B. Kontaktdaten, Ausstellungsgebühr, Service-Zeiten)

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