Freier Handel
Freier Handel ist für die bayerische Wirtschaft überlebenswichtig.
Im Jahr 2017 sind rund 58 % der bayerischen Produktion in den Export gegangen.
Zahlreichen politischen Absichtsbekundungen zum Trotz nehmen Handelsbarrieren weltweit rapide zu. Für exportorientierte Volkswirtschaften wie Bayern ist dies eine gefährliche Entwicklung. Um möglichst gleiche und transparente Rahmenbedingungen für alle Länder zu schaffen, muss die multilaterale Handels- und Investitionspolitik über die WTO gestärkt werden. Die IHK setzt sich für freien Handel ein und informiert über den Stand einzelner Abkommen.
EU-Freihandelsabkommen
Informationen zu bereits bestehenden oder sich in Verhandlung befindenden EU-Freihandelsabkommen finden Sie hier.
Oberbayerische Unternehmen sprechen sich für den freien Handel aus.
IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen bringt es auf den Punkt: "Freier Handel ist für Oberbayerns Wirtschaft überlebenswichtig". Immerhin mehr als jeder zweite Job wird durch den Export in Bayern gesichert. Die IHK fordert deshalb von der Politik in Berlin und Brüssel ein unmissverständliches Bekenntnis für den freien Handel.
Eine klare Angelegenheit: Vom freien Handel profitieren in erster Linie die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern. Die bayerische Exportquote von rund 58 Prozent – im Großraum München sind es sogar 70 Prozent – ist ihr Erfolg – mehr als jeder zweite Euro in Bayern wird im Ausland verdient.
Wie eine Umfrage der Bayerischen Staatsregierung zeigt, sind ganze 80 Prozent der exportorientierten Unternehmen so genannte KMU mit höchstens 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz bis maximal 50 Mio. Euro. Die meisten exportierenden Unternehmen, nämlich rund 40 Prozent, erwirtschaften sogar einen deutlich geringeren Umsatz zwischen 500.000 bis 10 Mio. Euro (Quelle: Umfrage „Going international 2018").
Ein häufiges Vorurteil ist, dass nur Konzerne vom freien Handel profitieren. Doch das Gegenteil ist der Fall: Fast jeder vierte Job in Deutschland hängt vom Export ab – das gilt auch für Bayern[1]. Viele bayerische Mittelständler sind mit ihren Produkten und Dienstleistungen international vertreten und sichern dadurch Einkommen und Wohlstand vieler bayerischer Haushalte.
Freier Handel ist das Fundament für den Wohlstand in Bayern. Die Erfolgsgeschichte des europäischen Binnenmarktes und der EU hat zu Wohlstand, partnerschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern und Frieden in Europa geführt. Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns nicht ausruhen. Deshalb brauchen wir sowohl die Anpassung bestehender Handelsabkommen als auch die Ausarbeitung neuer Beziehungen.
[1] Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/globalisierung/52842/aussenhandel.
Die aktuellen Entwicklungen in der Welt, wie die Präsidentschaft von Donald Trump in den USA und der Brexit, zeigen deutlich, wie wichtig freier Handel ist. Denn vielfach versuchen die Staaten, freien Handel zu umgehen. So sind auch 2018 die Barrieren weiter angestiegen, vor allem in Form höherer Zölle, verstärkter Sicherheitsanforderungen und lokaler Zertifizierungserfordernisse.
Statt Protektionismus braucht unsere Gesellschaft aber offene Grenzen für Menschen und Wirtschaft sowie gute Beziehungen zu anderen Ländern. Denn Grenzen und Barrieren zwischen den Staaten können und dürfen kein Modell für die Zukunft werden. Ansonsten gehört der erfolgreiche bayerische Außenhandel bald der Vergangenheit an.
Handelshemmnisse sind alle Barrieren und staatliche Regelungen, die einen freien Handel zwischen Staaten behindern. Klassische Hemmnisse sind Zölle auf Importe oder Exporte. Außerdem gibt es so genannte „nicht-tarifäre“ Hemmnisse wie beispielsweise technische Vorschriften oder Exportsubventionen. In der EU wurden viele Handelshemmnisse in den letzten Jahrzehnten abgeschafft – was zu Wohlstand und Frieden zwischen den Ländern geführt hat.
Das Gegenteil ist der Fall. In Entwicklungs- und Schwellenländern sind die Lohnkosten in der Regel deutlich geringer als in den Industriestaaten – ein wichtiger Wettbewerbsvorteil. Wenn wir unsere Märkte öffnen, können diese Ländern also mehr ihrer wettbewerbsfähigen Güter und Produkte verkaufen.
Deshalb hat die EU mit über 70 Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Südpazifik Abkommen zur wirtschaftlichen Partnerschaft geschlossen. Abkommen wie CETA können zudem ein Vorbild für die Handelsbeziehungen der Zukunft mit Entwicklungs- und Schwellenländern sein. Denn sie schaffen Zusammenarbeit auf Augenhöhe, reduzieren Zölle und vereinfachen die Regelungen für den Handel.
Von Beginn der europäischen Integration an gehörte Handelspolitik zur Zuständigkeit der Europäischen Union. Aus gutem Grund: Auf diese Weise sprechen die derzeit 28 Mitgliedsstaaten mit einer gemeinsamen starken Stimme. Müsste hingegen jedes Land eigene bilaterale Handelsverträge abschließen, wären die Konditionen und Möglichkeiten viel schlechter und vor allem grundverschieden – ein aussichtsloses Unterfangen in der stark wirtschaftlich vernetzten Welt von heute.
Um im internationalen Handel Einfluss zu haben, benötigt man eine starke Verhandlungsposition – das erhalten die europäischen Staaten nur in Form der EU. Insgesamt hat die EU bisher mit über 40 Ländern und Wirtschaftsgemeinschaften Freihandelsabkommen geschlossen[1].
[1] Quelle: Europäische Kommission, DG Handel, http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/agreements/#_europe.
Die Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten beauftragen die EU-Kommission, die Verhandlungen für ein Abkommen aufzunehmen und durchzuführen. Die EU-Kommission informiert die Regierungen der Mitgliedsstaaten in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte. Bei CETA hat die Bundesregierung sowohl den Bundestag als auch die Länder fortlaufend über die Verhandlungen in Kenntnis gesetzt.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird das Abkommen von der EU-Kommission unterschrieben. Mit der Verabschiedung durch das EU-Parlament wird das Abkommen demokratisch legitimiert – denn alle über 700 EU-Parlamentarier sind von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt worden. Wenn ein Abkommen auch Kompetenzbereiche der Länder regelt, muss es von deren Parlamenten ratifiziert werden – erst dann kann es offiziell in Kraft treten. Das ist beispielsweise bei CETA der Fall.
Tatsächlich gibt es bestimmte Dokumente, die nur einem kleinen Kreis zugänglich sind. Das hat einen guten Grund – schließlich sind Verhandlungen immer eine Suche nach Kompromissen. Wenn die EU neue Abkommen verhandelt, darf niemand bevorzugt werden – weder einzelne Staaten, noch Branchen oder bestimmte Unternehmen. Und das funktioniert nur, wenn eine Reihe von Informationen/Positionen zum Auftakt der Verhandlungen nicht veröffentlicht sind.