EU-Förderprogramme
Sie wollen Ihr Auslandsgeschäft auf den EU-Raum ausweiten oder Ihre bestehenden AKtivitäten förden lassen? Diese Programme helfen Ihnen dabei.
Internationale Geschäfte werden auf vielen Wegen gefördert. Durch die Vielfalt der verfügbaren Programme ist die Auswahl des passenden Förderprogramms oft schwierig.
Es gibt beispielsweise Programme für die
- Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte,
- berufliche Aus- und Weiterbildung über die Grenzen.
Oder es gibt Darlehen für
- Auslandsinvestitionen,
- Bürgschaften für Auslandsaufträge.
Und die Programme für die Erschließung neuer Auslandsmärkte blicken auf eine lange Tradition zurück.
Die EU-Aktionsprogramme werden, anders als die Regionalförderprogramme der EU, in Brüssel verwaltet. Dort erfolgt auch die Antragstellung. Die Projekte erfordern EU-Dimension. Oft sind deshalb transnationale Konsortien nötig. Die Projekte sind auch stärker an politischen Zielen orientiert, oft anders als bei nationalen Programmen. Dafür bieten sie oft höhere Förderquoten und größere mögliche Projektbudgets.
Finanzierungsinstrumente der EU werden normalerweise über nationale oder regionale Finanzintermediäre vergeben. Für Außenwirtschaftsförderprogramme sind immer regionale oder nationale Projektträger anzusprechen.
Die IHK lichtet für Sie den Fördermitteldschungel und kann Ihnen bei der Auswahl helfen. Sprechen Sie uns an!
Eine erste Orientierungshilfe bietet www.foerderdatenbank.de
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in ganz Europa sollen vom Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) profitieren. Die ersten Länderfonds wurden bereits zur Verfügung gestellt. Ziele sind die Konjunkturbelebung und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Das langfristige Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit sollen gefördert werden. Der EFSI ist der Kernbestandteil des Investitionspakets von Junckers EU-Kommission. Bis 2018 sollen so rund 315 Mrd. Euro mobilisiert werden. Der Fonds wird von der Europäischen Investitionsbank (EIB) aufgelegt.
An der europäischen Investitionsoffensive können nicht nur KMU teilnehmen. Auch Infrastrukturprojekte sind förderungsberechtigt. Die Unterstützung der Infrastrukturprojekte wird später als die der KMU anlaufen.
Ihren Ansprechpartner zu EU-Förderprojekten der EIB in Ihrer Region finden Sie hier.
Außerdem können KMU zusätzlich Finanzierungsförderung über das EU-Programm COSME enthalten, das bis 2020 läuft. Diese Finanzierungsinstrumente sind mit 1,3 Mrd. Euro dotiert. Mit den Finanzierungsinstrumenten von COSME sollen der Kapitalzugang von KMU verbessert und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gestärkt werden. Nähere Informationen zu COSME.
Der Enterprise-Europe-Network-Partner Bayern Innovativ bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine Analyse ihres Innovationsmanagements an. Der Service ist für Unternehmen kostenlos und wird von der EU-Kommission gefördert.
Mit IMP³rove werden die Stärken und Schwächen des Innovationsmanagements ermittelt und gemeinsam mit den Innovationsexperten von Bayern Innovativ Verbesserungen erarbeitet. Die Experten helfen insbesondere KMU ihre Innovationsfähigkeit auf internationaler Ebene weiter zu entwickeln und zu verbessern.
Informationen zum genauen Ablauf des Assessments mit Ansprechpartnern.
Auf dieser englischsprachigen Website finden Sie mehr über IMP³rove.
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank EIB hat die Generaldirektion Forschung und Innovationen der EU-Kommission eine Plattform entwickelt, die es Unternehmen erleichtern soll, geeignete Finanzierungsinstrumente zu finden.
Mit der Beantwortung von sechs Fragen soll das Unternehmen zur geeigneten Finanzierungslösung für innovative Projekte geleitet werden.
Als erste Orientierungshilfe für interessierte Unternehmen ist die Plattform http://helpingyouinnovate.eib.org sehr hilfreich.
Zur weitergehenden Beratung zu Fördermitteln der Europäischen Union helfen Ihnen unsere Ansprechpartner bei der IHK für München und Oberbayern gerne weiter.
Der Web-Informationsservice RES LEGAL Europe (www.res-legal.eu) bietet Informationen zu Fördermöglichkeiten, zu Netzfragen und zu Richtlinien für erneuerbare Energiequellen. Er umfasst die drei Sektoren Elektrizität (RES-E), Heizen und Kühlen (RES-H&C) sowie Transport (RES-T).
Durch die Datenbank werden alle 28 EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Länder sowie einige EU-Beitrittskandidatenländer abgedeckt. Ebenfalls enthalten sind Links zu den relevanten Gesetzgebungen. Das Internetportal soll in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die Nutzung ist kostenfrei.
Beratungsstelle der TU München unterstützt Antragsteller aus Deutschland
Nicht nur Studenten, sondern auch Existenzgründer und junge Unternehmer (Unternehmensgründung vor max. drei Jahren) können am europäischen Förderprogramm Erasmus teilnehmen.
Gründer und Jungunternehmer arbeiten, gefördert durch das EU-Programm Erasmus for Young Entrepreneurs, ein bis sechs Monate im europäischen Ausland Seite an Seite mit dem Geschäftsführer eines erfolgreichen kleinen oder mittelständischen Unternehmens (KMU) zusammen. Dabei gewinnen sie Einblicke in neue Märkte, erweitern ihr eigenes Business-Netzwerk, verbessern ihre Sprachkompetenzen und lernen, wie man erfolgreich ein Unternehmen führt. Umgekehrt nehmen Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland angehende Gründer aus der EU auf. Reise- und Aufenthaltskosten werden von der EU bezuschusst.
Das Programm dient als Plattform für geschäftliche Kooperationen aller Art
Sowohl Jung- als auch gastgebende Unternehmer profitieren vom praxisnahen Erfahrungsaustausch und bauen ein internationales Netzwerk auf. Teilnehmer nutzen den Aufenthalt für technische Kollaborationen, um Einblicke in neue Märkte zu gewinnen, und um gemeinsam innovative Lösungen für Produkte und Prozesse zu finden. Die Chance, dabei eine frische internationale Perspektive auf das eigene Geschäft zu bekommen, wissen alle Teilnehmer zu schätzen.
Seit Anfang 2013 ermöglicht UnternehmerTUM, Zentrum für Innovation und Gründung an der TU München, mit dem EU-Förderprogramm ERASMUS for Young Entrepreneurs den Austausch zwischen Gründern und etablierten Unternehmern aus ganz Europa. UnternehmerTUM ist Ansprechpartner für alle Teilnehmer aus Deutschland.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Sabine Mattern, Tel. 089/189469-1451, mattern@unternehmertum.de
Informationen zum Programm:
http://www.unternehmertum.de/erasmus-for-young-entrepreneurs.htm
Kontakt für EU-Förderprogramme:
Friedhelm Forge, Tel. 089/5116-1676, friedhelm.forge@muenchen.ihk.de
Wer in den EU-Mitgliedstaaten oder den Beitrittskandidaten investieren will, kann unter Umständen mit einer Förderung rechnen. Die IHK für München und Oberbayern unterstützt bayerische Unternehmen beim Ausbau ihrer internationalen Geschäftsaktivitäten. Förderprogramme alleine sind sicherlich kein Grund in einem anderen Land aktiv zu werden. Viele Kriterien sind dabei zu beachten, angefangen von den rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu interkulturellen Fragestellungen.
Das Merkblatt "Fördermittel für Investitionen in den neuen EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten" gibt einen Überblick über die Förderprogramme bei den seit 2004 dazugekommenen Mitgliedsstaaten und bei den Kandidaten Türkei und Mazedonien. Es erläutert wer zuständig ist und wo es weitere Informationen gibt.
Fördermöglichkeiten für KMU
HORIZON 2020: 15 Milliarden Euro für Innovation
Durch das Förderprogramm HORIZON 2020 unterstützt die EU innovative Ideen und deren Umsetzung. Gefördert werden Neuerungen, die im täglichen Leben zu unmittelbaren Verbesserungen und Erleichterungen für die Bürger führen. An Ideen mangelt es nicht, doch die Konkurrenz um die Fördermittel ist hart. Das zeigt sich auch in den Ergebnissen der ersten Antragsrunde im sogenannten KMU-Instrument. Dieses Förderinstrument unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in ihren Innovationsprojekten. Das heißt, es geht hier konkret um die Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte. Ein erster Prototyp sollte also vorhanden sein.
Leider sind Unternehmen aus Deutschland noch unterrepräsentiert
Die geringe Erfolgsquote deutscher Unternehmen überrascht. Sie spiegelt in keinster Weise die Innovationskraft des Standortes Deutschland wider. Nach einer ersten Analyse der Gründe für das Scheitern, hat sich herausgestellt, dass viele Antragsteller noch zu stark die technologischen Inhalte betonen.
Vorstellungen über Marktpotenzial und Businesspläne kommen in den Anträgen nach Auskunft der Gutachter viel zu kurz. „Innovationsförderung unterstützt aber – wie der Name sagt – den Innovationsprozess, d.h. die Markteinführung und nicht die Forschung und Entwicklung“, erläutert EU-Förderexperte Friedhelm Forge vom Enterprise Europe Network der IHK für München und Oberbayern.
Aus diesem Grund bietet die EU-Kommission über das Beratungsnetzwerk Enterprise Europe Network (EEN) umfassende und kostenlose Unterstützung an.
Um einen Antrag erfolgreich einzureichen, empfiehlt sich eine intensive Beratung durch die Experten des EEN.
In Bayern sind dies:
die bayerischen EEN-Partner Bayern Innovativ
die Bayerische Forschungsallianz
Diese bieten zudem ein gefördertes Innovationscoaching an.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Antragsstellung hat die EU im Rahmen von Horizon 2020 außerdem das Fast Track to Innovation - Instrument (FTI) eingeführt. Für die Einführung solcher Verbesserungen hatten sich die deutschen IHKs aktiv in Brüssel eingesetzt.
Durch das neue Instrument sollen von Antragstellung bis zur Gewährung der Förderung nicht mehr als sechs Monate vergehen. Anträge hierfür können das ganze Jahr über eingereicht werden. Zu drei von der EU-Kommission bestimmten Terminen erfolgt eine Auswahl der förderfähigen Projekte. Förderberechtigt sind Rechtspersonen in Verbundprojekten mit maximal fünf Partnern. Maximale Förderhöhe sind drei Millionen Euro.
Hier finden Sie weitere Informationen
zum „Fast Track to Innovation“-Instrument
über das Beratungsnetzwerk Enterprise Europe Network
HORIZON 2020: Experten gesucht
Wo sind die deutschen Experten?
Die EU-Kommission hat für das Förderprogramm HORIZON 2020 Expertengruppen eingerichtet, die sich zu Schwerpunkten des Programms äußern sollen. Insofern haben diese Sachverständigengruppen einen großen Einfluss auf Inhalte und Themenschwerpunkte der zukünftigen Förderausschreibungen.
Nun wurde die vorläufige Zusammensetzung dieser Gruppen veröffentlicht. Dabei fällt auf, dass deutsche Experten – trotz der Wichtigkeit – eher selten in den Sachverständigenlisten zu finden sind! Gerade Vertreter kleiner und mittlerer Unternehmen fehlen!
Für interessierte Experten ist eine Anmeldung aber immer noch möglich!
Die Mandate der Experten laufen über zwei Jahre und können noch einmal um weitere zwei Jahre verlängert werden.
Die bereits eingerichteten Expertengruppen und deren aktuelle Zusammensetzung kann man dem Online-Register der EU-Kommission entnehmen.
Folgende Expertengruppen zum HORIZON 2020 sind vorgesehen:
- Zugang zu Risikokapital
- Klima, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
- Europäische Forschungsinfrastrukturen
- Europa in einer sich verändernden Welt, innovative und selbstreflektierende Gesellschaften
- Ernährungssicherung, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, Wasserforschung,
Biowirtschaft und Biotechnologie - Zukunftstechnologien (Future and Emerging Technologies - FET)
- Genderfragen
- Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlbefinden
- Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Internationale Zusammenarbeit
- Marie-Skłodowska-Curie-Aktivitäten zur Mobilität und Ausbildung von Wissenschaftlern
- Nanotechnologien, neue Materialien, Technologien, Be- und Verarbeitung
- Wissenschaft für und mit der Gesellschaft
- Sichere, saubere und effiziente Energien sowie Euratom
- Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger
- Intelligenter, grüner und integrierter Verkehr
- Raumfahrt
- Informations- und Kommunikationstechnologien
Die Europäische Kommission und der Europäische Investitionsfonds (EIF) legen ein gemeinsames Bürgschaftsprogramm über einen Betrag von 121 Millionen Euro auf.
Durch das Programm soll Finanzinstitutionen die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen im Kultur- und Kreativsektor erleichtert werden.
Die kostenlosen Bürgschaften können von Geschäfts- und Privatkundenbanken, Förderbanken und anderen Finanzmittlern in Anspruch genommen werden. Diese unterstützen dann KMU, z. B. in den Bereichen audiovisuelle Medien, Musik, Literatur, Architektur, Kunsthandwerk oder Design.
Der EIF veröffentlicht eine Aufforderung zur Interessensbekundung, für die sich die Finanzinstitute bewerben können.
Weitere Informationen:
Kommissions-Pressemitteilung vom 30.06.2016
Programm Kreatives Europa