IHK Ratgeber

Innovation - neue Technologien fördern und vorantreiben

 2 Männer mit Roboter
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Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützen Unternehmen dabei, Hürden zu meistern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Verschaffen Sie sich einen Überblick, um Ihre technologischen Innovationen voranzutreiben.

FÖRDERNEWS - Neue Innovationsprogramme, Förderaufrufe und Bekanntmachungen

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Was ist Innovationsförderung?

Bis ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann, braucht es oft über Jahre hinweg hohe Summen für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Um diesen Unternehmen Gründung, Wachstum und Innovationstätigkeit zu erleichtern, bietet der Staat zahlreiche Fördermöglichkeiten.

Förderung gibt es für viele Themenbereiche. Bei der Innovationsförderung stehen vor allem der Technologiebezug oder Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) im Fokus.

Förderprogramme sollen die Wirtschaft stärken, indem Schlüsseltechnologien oder Themen mit Bedeutung für die Wirtschaftsdynamik (z.B. Unternehmensgründungen) mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.

Fördermittel können von verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellt werden: EU, Bund, Ländern oder auch Kommunen.

Unsere Angebote im Folgenden sind fokussiert auf Zuschussprogramme vom Bund und dem Land Bayern. Informationen zu EU-Förderprogrammen finden Sie bei unseren EEN-Informationen. Finanzierungsfragen - wie beispielsweise zu Förderdarlehen - beantworten wir unter Finanzierungsmöglichkeiten.

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Wer wird gefördert?

Von der Förderung profitieren in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Vorwiegend liegt die KMU-Definition gemäß EU zugrunde:

  • weniger als 250 Mitarbeiter
  • Jahresbilanzsumme max. 43 Mio €
  • Jahresumsatz höchtens 50 Mio €
  • „eigenständiges“ Unternehmen

Darüber hinaus können auch Unternehmensgründungen, Forschungseinrichtungen, das Handwerk oder die freien Berufe berücksichtigt werden.

Tipp: Recherchieren Sie in der jeweiligen Programm-Richtlinie die definierte Zielgruppe! Die Information finden Sie in der Richtlinie unter dem Absatz „Zuwendungsempfänger“.

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Förderprogramme im Überblick

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die jeweils wichtigsten Förderprogramme der Bundesregierung und Bayerns. Diese Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Informationen zu Europäischen Förderprogrammen erhalten Sie beim Enterprise Europe Network (EEN)

Stolpersteine vermeiden

  • Keine Förderung für die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
    Projekte, die darauf abzielen, gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen, können nicht gefördert werden. Ein Beispiel sind Maßnahmen zur DSGVO.
  • Kein Projektbeginn vor der Bewilligung des Fördermittelgebers
    Bereits entstandene Kosten können nicht mehr nachträglich gefördert werden. Aber auch Projekte, die Sie beantragt haben, dürfen erst nach der Bewilligung des Projektträgers begonnen werden.
    Gut zu wissen: Falls Sie für die Berechnung der Projektkosten Angebote von Dritten vorlegen, achten Sie darauf, dass es ein "unverbindlicher Kostenvoranschlag" ist. Bereits verpflichtende Verträge für beantragte Projekte bedeuten für den Projektträger, dass mit dem Projekt schon begonnen wurde.
  • Keine Mehrfachförderung ein und desselben Projektes
    Als Unternehmen dürfen Sie durchaus verschiedene Fördermittel für unterschiedliche Projekte nutzen. Nur dürfen nicht einzelne Projekte aus verschiedenen Fördertöpfen bezuschusst werden.
    Gut zu wissen: Ein Projekt im Sinne der Förderung ist eine zeitlich definierte FuE-Aktivität. Für Unternehmen bedeuten "Projekte" oft umfangreichere Vorhaben (Digitalisierung des Unternehmens). Mit Blick auf die Förderlandschaft können Sie also - wo es passt - größere Vorhaben in Teilprojekte untergliedern, die dann wieder unterschiedlich gefördert werden können.
  • Verbundene Unternehmen
    Damit wirklich nur die anvisierten KMU eine Förderung erhalten, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft, ob der Antragsteller mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. Hierbei ist vor allem die Struktur der Anteilseigner wichtig.
    Gut zu wissen:
    Ein verbundenes Unternehmen wird nicht zwingend von der Förderung ausgeschlossen. Aber Förderansprüche können - je nach Konstukt - reduziert werden.
  • De Minimis
    Bestimmte Förderprogramme (nicht alle!) fallen unter die De-Minimis-Beihilfe-Regelung. Innerhalb von drei Jahren dürfen Unternehmen nicht mehr als 200.000 Euro an De-Minimis-Beihilfen erhalten.
    Gut zu wissen: Ob ein relevantes Förderprogramm unter die De-Minimis-Beihilfe fällt, sehen Sie in den Richtlinien des Programms.

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Die 5 Phasen der Förderung

PHASE 1 - Recherche Förderprogramm

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?
Definieren Sie zuerst Ihr Vorhaben bzw. Ihr Projekt. Folgende Fragen helfen dabei, das richtige Programm ins Visier zu nehmen:

  • Betreiben Sie Grundlagenforschung?
  • Setzen Sie den Fokus auf Angewandte Forschung?
  • Ist Ihr Projekt eine experimentelle Entwicklung ?
  • Benötigen Sie eine Beratung?
  • Vergeben Sie einen Auftrag an einen externen Dienstleister?
  • Einzelprojekt: Sie entwickeln oder forschen im eigenen Unternehmen?
  • Kooperationsprojekt: Sie entwickeln oder forschen gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen?

Tipp: Eine gute Recherchehilfe zu Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie können mit diesem Tool verschiedene Förderkriterien kombinieren und auch zu individuellen Suchbegriffen recherchieren.

Auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie zudem allgemeine Informationen zur Innovationsförderung im Mittelstand. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Projekte und Ideen und bietet dazu Förderung in der Forschung an.

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PHASE 2 - Vorbereitung Antrag

  • Richtlinie lesen
    Die Richtlinie gibt genaue Informationen zum Förderumfang und zum Bewilligungsprozess.
    Auf den Internetseiten des jeweiligen Förderprogrammes und in den Richtlinien finden Sie Informationen zur Antragstellung.
    Gut zu wissen: Beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden müssen!
    Tipp: Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
  • Musterantrag herunterladen
    Auf den Webseiten der Förderprogramme finden Sie oft einen Musterantrag. Dieser zeigt anhand eines Standard-Beispiels, wie der Antrag auszufüllen ist.
    Tipp: Nutzen Sie den Musterantrag in der Vorbereitung, damit Sie bei Ihrer eigenen Online-Antragstellung alle wichtigen Zahlen und Angaben nacheinander eintragen können.
  • Nehmen Sie Kontakt zum Projektträger auf!
    Im Gespräch können Sie Details zu Ihrem Projekt diskutieren und Feinheiten für Ihren Antrag herausarbeiten.
    Nutzen Sie die Richtlinie und den Kontakt zum Projektträger, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.

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PHASE 3 - Antragstellung

Die Anträge werden in der Regel elektronisch gestellt.
Gut zu wissen: Oft müssen die Anträge zusätzlich ausgedruckt, unterzeichnet und postalisch an die Bewilligungsstelle gesendet werden!

Ein- und zweistufige Anträge
Prinzipiell wird zwischen einstufigen und zweistufigen Antragsverfahren unterschieden.
Das einstufige Antragsverfahren wird in der Regel für Programme mit kleineren Budgets genutzt. Die Antragsstellung ist einfach, die Entscheidungszeiträume sind vergleichsweise kurz.
Beim zweistufige Antragsverfahren, das vielfach für "größere" Förderprogramme genutzt wird, ist im ersten Schritt das Einreichen einer Projektskizze erforderlich. Anhand dieser kurzen Beschreibung entscheidet der Projektträger, ob Ihr Projket förderfähig ist. Anschließend erst kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden.

Projektbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Projekt kurz und prägnant. Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
Neben der Beschreibung des Projekts werden im Antrag auch Informationen zum Unternehmen abgefragt.

Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung des Projektträgers. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um ggf. einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.

Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.

Anschließend erhalten Sie eine Förderabsage oder eine Förderzusage, den sogenannten Zuwendungsbescheid.

Gut zu wissen: Beachten Sie unbedingt die Nebenbestimmungen, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten!

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht Ihnen, auf eigenes Risiko - sprich: "förderunschädlich" - das Projekt zu beginnen.
Gut zu wissen: ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist kein Garant, die Förderung zu erhalten.

Dieser Weg hilft Ihnen, falls Sie nicht zwingend auf die Förderung angewiesen sind oder der Zeitfaktor entscheidender ist, als die Förderzusage.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.

Nachdem Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben, können Sie den "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" beim Projektträger beantragen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Projekträger auf.
Die Antragsbearbeitung läuft im Hintergrund weiter. Gut zu wissen: Ihr Antrag kann noch immer bewilligt oder abgelehnt werden.

Tipp: Vereinbaren Sie diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer schriftlich, um bei späteren Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein.

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PHASE 4 - Durchführung

Bleiben Sie mit dem Projektträger in Kontakt! Informieren Sie insbesondere, wenn

  • sich der Projektstart verzögert
  • der Zeitplan nicht einghalten werden kann
  • sich der Kostenrahmen ändert, wenn Kosten also höher oder niedriger als geplant sind
  • sich die Zuordnung der Kostenkategorien (z.B. Personal / Technik / Entwicklung / Marketing / ...) ändert; dies ist besonders bei "großen" Programmen wie ZIM relevant
  • das Projekt abgebrochen wird
  • das Projekt nicht begonnen wird

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PHASE 5 - Zuschuss abrufen und Nachbearbeitung

Die Auszahlung der Zuschüsse der Innovationsförderprogramme von Bund und Ländern erfolgt nach Abschluss des gesamten Projektes. Eine Teilauszahlung ist in der Regel nicht möglich (anders bei EU-Projekten).

Zur Auszahlung muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Gut zu wissen: der Verwendungsnachweis ist zwingend notwending. Nur Rechnungen einzureichen genügt nicht.
Oft ist ein einfacher Nachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ausreichend.
Andere Förderprogramme verlangen, dass Originalbelege mit Zahlungsnachweis eingereicht werden.
Beachte Sie die Fristen, innerhalb derer der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Diese Fristen sind NICHT programmeinheitlich.

Darüber hinaus sind Aufbewahrungsfristen einzuhalten, die in jeder Richtlinie festgelegt sind.

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Zu den Förderprogrammen

Glossar: Wichtige Begriffe rund um die Förderung

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Wir schaffen Durchblick im Förderdschungel: Erfahren Sie mehr über die Grundlagen und 5 Phasen der Förderung – von der Programmrecherche bis zur Auszahlung des Zuschusses.

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Wir stellen Fördermöglichkeiten speziell für Startups und junge Unternehmen vor - von der Gründung bis hin zur Förderung von Innovationen.

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Wir erläutern Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung Ihres Unternehmens und für die Entwicklung innovativer Softwareprojekte.

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So können Sie die Förderung "Digitalbonus Bayern" nutzen. Wir erklären Ihnen, welche Projektarten gefördert werden und was es bei der Antragstellung zu beachten gibt.