IHK Ratgeber

Menschen mit Behinderung

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© Marcus Aurelius by pexels

Was ist bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu beachten? Welche Vorgaben gibt es und wo ist Unterstützung zu finden? Informieren Sie sich.

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Aktuelles zur Inklusion

"Barrierefrei ausbilden und fördern - Azubis mit Behinderung"

Zur Nachbereitung unserer Veranstaltung vom 22. November 2022 stellen wir Ihnen hier die Präsentationen zur Verfügung.

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern

InKas Inklusionsstrukturen bei Kammern stärken

Ausbildungschancen und Förderung Bundesagentur für Arbeit

Seit 1.1.2022 Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Bayern

Jeder Arbeitgeber mit zwanzig oder mehr Beschäftigten wird mindestens einmal jährlich mit dem Thema Schwerbehinderung konfrontiert, auch wenn er bis dato noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigt hat. Spätestens die jährliche Erhebung und Abführung der Ausgleichsabgabe ist der Zeitpunkt, an dem jeder beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit dem Thema Schwerbehinderung befasst ist.

2019 haben in Bayern von insgesamt 28.471 beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern über ein Viertel gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, etwa ein Drittel der Arbeitgeber beschäftigen zwar schwerbehinderte Menschen, haben aber die gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquote nicht erfüllt.

Aber warum ist das so? Der Gesetzgeber hat verstanden, dass viele Arbeitgeber von komplexen Zuständigkeits- und Förderstrukturen oder aufwändigen Antragswesen abgeschreckt werden. Der Gesetzgeber hat ebenfalls verstanden, dass nicht jeder Arbeitgeber Fachwissen zum Thema Inklusion vorhalten kann.

Die Lösung - kostenfreie Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern: Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) steht seit Anfang des Jahres 2022 regional je ein EAA-Inklusionsberater oder eine EAA-Inklusionsberaterin bereit, um Arbeitgeber bei allen Fragen und Schritten im Zusammenhang mit der Beschäftigung, der Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen zu entlasten. Der Gesetzgeber hat damit ein praxisorientiertes Servicepaket zur Entlastung der Arbeitgeber geschnürt, um die Einstellung oder Ausbildung von schwerbehinderten Menschen und allem, was damit zusammenhängt, für Arbeitgeber zu vereinfachen: Die Expertise kommt direkt ins Unternehmen und ist kostenfrei.

Mehr Informationen unter: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern

Einleitung

Sie rasen mit 100 Kilometern pro Stunde auf dem Mono-Ski steile Pisten herunter, erkunden Kontinente samt der Berge im Rollstuhl, agieren als Schauspieler vor der Kamera, sie erweisen sich in Unternehmen als wertvolle Fachkräfte und meistern ihren Alltag – und das obwohl ihr Umfeld noch immer eher selten auf ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten ist: Was Menschen mit Behinderung alles zu leisten im Stande sind, dafür lassen sich zahlreiche Beispiele anführen.

Dass sie und ihr Potenzial dennoch nach wie vor nicht ausreichend wahrgenommen werden, dafür gibt es vielfältige Gründe: Eine körperliche oder seelisch-geistige Beeinträchtigung ist für viele Arbeitgeber noch immer mit geringerer Produktivität gleichgesetzt. Zudem fürchten sie einen aufwendigen Umbau, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Viele Arbeitgeber sind unsicher, wie sich das mit ihren alltäglichen Arbeitsprozessen vereinbaren lässt. Menschen mit Schwerbehinderung genießen zudem einen besonderen Kündigungsschutz und das Recht auf zusätzliche Urlaubstage. Eine Umfrage der Nürnberger IHK übersetzt dies in Zahlen: Rund ein Drittel der befragten Unternehmen befürchteten höhere Fehlzeiten, 50 Prozent sorgten sich wegen des besonderen Kündigungsschutzes für Menschen mit Behinderung.

Die Erfahrung zeigt zugleich: Wenn verdiente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa nach einem Unfall beeinträchtigt bleiben, beginnen Unternehmen über den Tellerrand zu schauen und finden oft kreative und gut umsetzbare Lösungen – und öffnen damit die Tür und Arbeitsplätze für weitere Menschen mit Behinderung.

Eine Umfrage der Aktion Mensch bestätigt, dass 77 Prozent der befragten Arbeitgeber keine generellen Leistungsunterschiede zwischen den Beschäftigten mit anerkannter Behinderung und denen ohne sehen. (Quelle: Aktion Mensch Inklusionsbarometer 2015)

Auch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ermuntert Arbeitgeber, sich mehr als bisher auf Menschen mit Behinderung einzulassen und verweist dabei auch auf den Fachkräftemangel: "Wenn sich alle Menschen einbringen können, fühlen sie sich als wertvoller Teil der Gesellschaft - sie gehören dann dazu. Genau deswegen gehört die berufliche Inklusion zu den größten gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Aufgaben unserer Zeit. (...) Das Wissen und Können von Menschen mit Behinderung - diese wertvolle Ressource liegt in Zeiten des Fachkräftemangels noch vielfach brach. Wir brauchen daher noch mehr Arbeitgeber, die die Talente von Menschen mit Behinderung erkennen und nutzen. Inklusion ist ein Gewinn für alle!"

Definition: Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte ‎

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“ So definiert es das Sozialgesetzbuch IX. Dabei ist der Grad der Behinderung eine entscheidende Größe:

Von einer Schwerbehinderung spricht man dann, wenn der Grad der Behinderung (GdB), den die zuständigen Behörden bestätigen, bei mindestens 50 Grad liegt. Dieser Grad von 50 oder mehr bedeutet für den Menschen in der Regel eine erhebliche Einschränkung (zum Beispiel der Beweglichkeit oder Sehfähigkeit). Ab einem GdB von 50 können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis erhalten.

Von einer Gleichstellung ist dann die Rede, wenn der anerkannte Grad der Behinderung zwischen mindestens 30 bis unter 50 Grad liegt. Die Agentur für Arbeit kann Menschen mit diesem geringeren Grad der Behinderung Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen. Dann können zum Beispiel auch für Menschen mit einem niedrigeren GdB Lohnkostenzuschüsse, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung oder eine Betreuung durch Fachdienste gewährt werden. Voraussetzung: Die betroffenen Menschen könnten ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten.

Quelle: https://www.barrierefrei.bayern.de/fakten/schon_gewusst/index.php#sec3

Für die Feststellung der Schwerbehinderung und die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales zuständig.
https://www.zbfs.bayern.de/

Hintergrund: Menschen mit Behinderung in Bayern‎

In Bayern waren Ende 2021 insgesamt 1,2 Millionen Menschen als schwerbehindert anerkannt (Bayerisches Landesamt für Statistik, 2022). Zumeist, das heißt zu 95 Prozent, entstehen Schwerbehinderungen durch eine Krankheit, so das Bayerische Landesamt für Statistik Ende 2019. Das Handicap kann aber auch angeboren sein, durch einen Unfall inklusive Berufskrankheit und durch eine Schädigung aufgrund von Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst verursacht werden. In einigen Fällen ist die Behinderung auf eine sonstige oder ungenügend bezeichnete Ursache zurückzuführen. In Bezug auf das Alter der schwerbehinderten Menschen ist festzustellen, dass mehr als die Hälfte der Personen 65 Jahre oder älter waren (56,9 Prozent, Stand Dezember 2021).

Die häufigsten Arten der Behinderung sind

  • Funktionsbeeinträchtigung innerer Organe beziehungsweise Organsysteme
  • Zerebrale, also das Gehirn betreffende Funktionsbeeinträchtigung und/oder psychische Gesundheitsstörung
  • Funktionsbeeinträchtigung des Bewegungsapparats (einschließlich Querschnittslähmung).

Blick auf den Arbeitsmarkt

Die Beschäftigungslage von Menschen mit Behinderung ist schwieriger als für Menschen ohne Behinderung. Das Inklusionsbarometer, das seit 2013 jährlich von Aktion Mensch zusammen mit dem Handelsblatt Research Institute veröffentlicht wird, ermöglicht es, Fortschritte oder Rückschritte bei der Inklusion in der Arbeitswelt zu messen und langfristig zu beobachten.

Laut dem Inklusionsbarometer Arbeit 2021 bleibt die Arbeitssituation für Menschen mit Behinderung auch im zweiten Corona-Jahr sehr angespannt. So waren im Januar 2021 insgesamt 180.047 Menschen mit Behinderung arbeitslos - so viele wie noch nie seit Beginn der Krise. Obwohl sich das Niveau der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt im Vor-Corona-Zeitraum stetig verbessert hatte, liegt es mittlerweile wieder auf dem Niveau von 2016. Laut Prof. Dr. Bert Rürup, Präsident des Handelsblatt Research Institutes ist das resultierend Fazit sehr ernüchternd, denn "alle seither erreichten Fortschritte sind verloren".

Mehr unter: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/arbeit/zahlen-daten-fakten.html

Gesetzlicher Hintergrund

Unterstützungsleistungen und Förderung

Ausbildung und Förderung für junge Menschen mit Behinderung

Zuständige und hilfreiche Institutionen

Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung

Hier finden Sie einen Überblick über besondere Angebote der Bayerischen Staatsregierung.

Budget für Arbeit: Das "Budget für Arbeit" ermöglicht über einen Lohnkostenzuschuss eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Anspruchsberechtigt sind diejenigen Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben. Die Bemessung des Lohnkostenzuschusses orientiert sich am gezahlten Arbeitsentgelt (Arbeitnehmerbrutto). Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes. Eine Höchstgrenze ist dadurch festgelegt, dass der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zu einer Höhe von 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 SGB IV (aktuell rund 1.200 Euro, einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer) betragen darf. Die Länder können jedoch nach Landesrecht auch einen höheren Betrag festlegen. Die Höchstgrenze gilt unverändert auch für eine Teilzeitbeschäftigung. In Bayern wurde die Möglichkeit genutzt, diese Obergrenze zu erhöhen – um 20 Prozent auf 48 Prozent der Bezugsgröße. Damit liegt die monatliche Zuschuss-Obergrenze in Bayern um die 1.500 Euro.
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Inklusion/Fragen-und-Antworten/wie-hoch-ist-lohnkostenzuschuss-budget-fuer-arbeit.html

Sonderprogramme: In Bayern gibt eine Reihe von besonderen Programmen für die Inklusion behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt.

  • Begleiteter Übergang Werkstatt – allgemeiner Arbeitsmarkt (BÜWA): Damit werden Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen Stellen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt. Das Bayerische Sozialministerium, das ZBFS-Inklusionsamt, die sieben bayerischen Bezirke und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit fördern dieses Modellprojekt. Seit 2019 ist BÜWA ein dauerhaftes bayernweites Angebot.
    https://www.wfbm-bayern.de/index.php/188-begleiteter-uebergang-werkstatt-allgemeiner-arbeitsmarkt-2
  • Berufsorientierung inklusiv (BOi): Diese Maßnahme wird in gemeinsamer Verantwortung mit den bayerischen Agenturen für Arbeit durchgeführt. Für Jugendliche mit einer anerkannten Schwerbehinderung und/oder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen bestehen mitunter besondere Herausforderungen bei der Berufsorientierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BOi-Maßnahmeträger unterstützen die Jugendlichen dabei, eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln oder Praktikumsplätze zu finden und sich auf die anstehenden Praktika vorzubereiten.
    https://www.isb.bayern.de/foerderschulen/berufliche-bildung/berufsorientierung_inklusiv_boi/
  • Initiative Inklusion: Über dieses Bund-Länder-Programm wurden seit Dezember 2011 auf Bundesebene Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu verbessern. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt nach Ausschöpfung der Bundesmittel auch über 2015 hinaus Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung.
    https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/themen/initiative-inklusion/index.php

Preis JobErfolg: Jedes Jahr werden je ein Betrieb aus der Wirtschaft sowie aus dem öffentlichen Dienst für ihre Inklusionsarbeit ausgezeichnet. Es gibt zudem einen Sonderpreis für besondere Aktivitäten.
https://www.zbfs.bayern.de/behinderung-beruf/arbeitgeber/joberfolg/

Bayern Barrierefrei: Horst Seehofer hatte in seiner Regierungserklärung im November 2013 das Ziel vorgegeben: Bayern soll bis 2023 im gesamten öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei werden. Es gibt ein Signet, das für konkrete, beachtliche Beiträge zur Barrierefreiheit in Bayern vergeben wird. Das Signet gilt als ein Zeichen der Anerkennung für alle, die in Bayern Barrieren abbauen, es ist jedoch keine Zertifizierung.
https://www.barrierefrei.bayern.de/

www.arbeit-inklusiv.bayern.de: Auf dieser Homepage hat das Bayerische Sozialministerium alles Wissenswerte zum Thema Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt zusammengestellt. Vor allem werden auch gute Inklusionsbeispiele vorgestellt. Wer einen konkreten, beachtlichen Beitrag für die Teilhabe am Arbeitsleben in Bayern leistet, kann sich zudem um das Emblem „Inklusion in Bayern – Wir arbeiten miteinander“ bewerben. Der Beitrag zur Inklusion wird vor Vergabe des Emblems geprüft. Das Emblem ist ebenfalls keine Zertifizierung.

https://www.arbeit-inklusiv.bayern.de/

Arbeitskreis "Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung"

Seit mehreren Jahren gibt es in München den Arbeitskreis „Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung“. In diesem tauschen sich aus:

  • der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München
  • die Agentur für Arbeit München
  • das Jobcenter München
  • das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
  • der Integrationsfachdienst München-Freising
  • die Deutsche Rentenvericherung Bayern-Süd und Bund
  • die Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • die IHK für München und Oberbayern

Ein wichtiges Anliegen ist den Kooperationspartnern, Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu ermutigen. Jedes Jahr gibt es dazu eine Arbeitgeberveranstaltung zu aktuellen Themen, die wechselnd bei einem der Kooperationspartner stattfindet.