Ferienbeschäftigte aus dem Ausland finden und einstellen
Studierende aus dem Ausland können für 90 Tage in Deutschland arbeiten. Die Bundesagentur für Arbeit muss zustimmen und unterstützt auch bei der Suche nach geeigneten Kräften.
Studierende und Fachschüler/-innen aus dem Ausland können in Deutschland für 90 Tage als Ferienjobber/innen beschäftigt werden.
Wichtig: Diese Beschäftigung muss in jedem Fall vor Beginn der Beschäftigung von der Agentur für Arbeit Köln genehmigt werden. Stellen Sie den Antrag daher unbedingt rechtzeitig bei der Agentur.
Die Agentur für Arbeit Köln unterstützt Sie auch bei der Suche nach geeigneten Kräften.
Voraussetzungen:
Damit ausländische Studierende oder Fachschüler/-innen als Ferienjobber/-innen arbeiten dürfen gilt:
- Sie sind an einer akkreditierten Hochschule beziehungsweise akkreditierten Fachschule im Ausland eingeschrieben.
- Sie machen den Ferienjob, wenn am Standort ihrer ausländischen Hochschule offizielle Semesterferien sind beziehungsweise an der Fachschule offizielle Schulferien sind.
- Sie arbeiten höchstens 90 Tage innerhalb von 12 Monaten in einem Ferienjob.
Entlohnung der Ferienbeschäftigung
Die ausländischen Studierenden oder Fachschüler/-innen dürfen nicht schlechter gestellt werden als inländische Beschäftigte, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben. Es muss mindestens der gesetzlichen Mindestlohn oder der einschlägige Mindestlohn der Branche bezahlt werden.
Verfahrensablauf und notwendige Unterlagen für die Bestätigung durch die Bundesagentur für Arbeit: