Tourismus
Der Tourismus ist für Oberbayern ein wichtiger Wirtschaftszweig. Zum anderen gehört er zu den Branchen, die von der Corona-Pandemie am stärksten betroffen sind.
Inhaltsnavigation
- Unterstützung für Tourismusbetriebe während der Corona-Pandemie
- Kurzarbeit – Anpassung der Arbeitszeit
- Fördermöglichkeiten für touristische Betriebe
- EU Pauschalreise-Richtlinie
- Unternehmensnachfolge im Tourismus
- Verpackungsverordnung
- Kassensysteme
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
- Haftung im Internet
- Datenschutzrechtliche Informationen
- Gastwirteunterrichtung
- Fachkräfteinitiativen
- Szenarien für den Tourismus in Bayern im Jahr 2040
Unterstützung für Tourismusbetriebe während der Corona-Pandemie
Der Tourismus ist eine der am stärksten und direktesten betroffenen Branchen durch die erlassenen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Bayern. Alles rund um das Thema Überbrückungshilfe, Betriebsschließungsversicherung, etc. finden Sie hier.
Eine Möglichkeit auch während des Shutdowns Einnahmen zu generien, bietet der Online-Vertriebsweg. So bietet der Leitfaden der Unterstützungsinitiative "mia gehn online" eine konkrete Umsetzungshilfe beim Einstieg in den Online-Handel.
Daneben haben sich eine Reihe an Initiativen zur Unterstützung gebildet. Eine Auswahl hieraus finden Sie hier.
#muenchenhältzamm
Eine der Initiativen stammt für die Stadt München aus dem Referat für Arbeit und Wirtschaft: Die branchenübergreifende Gemeinschaftsaktion muenchen hält zamm.
Unternehmen aus Handel, Gastronomie, Gesundheit, Fitness, Freizeit etc. soll mit der Plattform "muenchenhältzamm" durch die Kooperation mit dem Stadtportal muenchen.de eine reichweitenstarke Plattform für die Bewerbung der Geschäfte und aktuell des Weihnachtseinkaufs geboten werden, was somit auch zur Belebung der Innenstadt beiträgt.
Mitmachen geht ganz einfach: Alle interessierten Unternehmen können sich über den Mitmach-Button mit ihrem Unternehmen eintragen (Foto, Text, Weihnachtsspezial, Gutscheine etc.,) hiereintragen. Dabei gilt: je attraktiver der Content, desto attraktiver die Plattform
Die Teilnahme an der Gemeinschaftsaktion ist für die Unternehmen kostenfrei.
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Um neue Ausbildungsverträge zu fördern, ist das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ am 1. August 2020 in Kraft getreten. Das Bundesprogramm verfolgt das Ziel, auszubildende Betriebe während der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.
Zu den Fördermöglichkeiten gehören z.B. Prämien für Unternehmen, die selbst in diesen Krisenzeiten ihre Ausbildungskapazitäten aufrechterhalten oder sogar erhöhen. Eine weitere Fördermöglichkeit ist eine Übernahmeprämie oder ein „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“, um Kurzarbeit zu vermeiden.
Die Fördergelder können seit dem 3. August 2020 über die Arbeitsagentur beantragt werden.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Bundesprogramm und den Fördermöglichkeiten.
Digitale Lösungen während und nach der Corona-Pandemie
Um Ideen und Perspektiven für Tourismus, Gastronomie, Handel und Dienstleister im Umgang mit der Corona-Krise aufzuzeigen, bietet die IHK-Organisation digitale Lösungen zur Kundenrückgewinnung an. Hier finden Sie eine Übersicht über die digitalen Anwendungen sowie direkte Ansprechpartner.
Mithilfe eines Orientierungsrahmens können Sie selbst überprüfen, ob der Anbieter zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt. Anhand von Kriterien wird aufgezeigt, was bei der Auswahl einer geeigneten Anwendung beachtet werden sollte. Den Orientierungsrahmen finden Sie hier.
Ausflugs-Ticker für Oberbayern
An alle, die Tagesausflüge und Urlaub in Oberbayern planen, richtet sich der vom bayerischen Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger vorgestellte Ausflugs-Ticker.
Das Hauptziel besteht darin, Besucherströme zu lenken, damit die Urlaubsregionen nicht überlastet werden. Genauer gesagt liefert der online einsehbare Ausflugs-Ticker aktuelle Informationen zu den Besucherkapazitäten, anstehenden Veranstaltungen und empfiehlt alternative Attraktionen und Aktivitäten in 12 Regionen Oberbayerns.
Bislang gibt es ihn für Regionen in Oberbayern und soll in Zukunft weitere Regionen einschließen. Weitere Informationen zum Ausflugs-Ticker erhalten Sie hier.
Kurzarbeit – Anpassung der Arbeitszeit
Viele Unternehmen haben während der vollständigen Schließung ihrer Geschäfte die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer auf null reduziert (sogenannte „Kurzarbeit null“) und Kurzarbeitergeld beantragt. Wenn das Geschäft wieder öffnen darf, gilt es, die Arbeitszeit der Arbeitnehmer wieder anzupassen. Dabei muss es nicht von null auf hundert gehen: Das Kurzarbeitergeld gibt es – wie der Name schon sagt – auch dann, wenn lediglich kürzer gearbeitet wird. Der Arbeitgeber zahlt bei verkürzter Arbeitszeit für die tatsächlich geleistete Arbeit die normale (anteilige) Vergütung an seinen Arbeitnehmer. Für die Differenz zum normalen Nettoentgelt kann das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 % bzw. 67 % beantragt werden. Voraussetzung ist, dass nach wie vor die betrieblichen Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld erfüllt werden, also neben den weiteren Voraussetzungen auch noch mindestens 10 % der Beschäftigten mit einem Entgeltausfall von mindestens 10 % betroffen sind. Zu beachten ist, dass auch für die teilweise Arbeitsleistung eine vertragliche Grundlage nötig ist. Falls bisher nur die „Kurzarbeit null“ vereinbart wurde, muss noch Einvernehmen über die entsprechende Änderung erzielt werden.
Fördermöglichkeiten für touristische Betriebe
Touristische Betriebe finden in Oberbayern ein breites Angebot an Fördermöglichkeiten. Dies reicht von der Beratung und Finanzierung von Gründern über die gewerbliche Regionalförderung für einzelbetriebliche Investitionen bis zu kostenlosen Erstanalysen des Potentials von klein- und mittelständischen Betrieben des Hotel- und Gaststättengewerbes in Form von Blitzlichtberatungen.
Doch welche Förderungen kommen für mein Unternehmen in Frage? Hilfe und Orientierung verspricht der neue Förderwegweiser Tourismus. Dieser vom Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes speziell für die Bedürfnisse der Tourismuswirtschaft konzipierte Wegweiser stellt Förderoptionen des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union vor.
EU Pauschalreise-Richtlinie
Das neue Reiserecht ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Als Grundlage dafür wird die überarbeitete EU-Pauschalreiserichtlinie genutzt. Diese berücksichtigt Online-Angebote und stärkt den Verbraucherschutz. Zudem soll in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche Recht gelten („Vollharmonisierung“).
Durch die Umsetzung der Richtlinie wird das deutsche Reiserecht geändert. Neu sind vor allem Regelungen zur Reisevermittlung und die Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“. Weiterhin werden die reiserechtlichen Informationspflichten erweitert, die nun auch stärker den reinen Vermittler treffen.
Weitere Informationen zum Reiserecht finden Sie hier.
Unternehmensnachfolge im Tourismus
Unternehmensnachfolge betrifft jeden Unternehmer - sei es im Rahmen der geplanten Übergabe oder im Rahmen der Risikovorsorge. Zur Übereignung des Betriebes muss das Spannungsfeld der Interessen aller beteiligten Parteien gelöst sein.
Damit die Übergabe für Sie als Gastwirt oder Hotelier reibungslos abläuft und das Restaurant bzw. Hotel fit für die nächste Chef-Gerneration gemacht werden kann, erhalten Sie hier weitere Informationen bezüglich dieses Themas.
Verpackungsverordnung
Am 1. Januar 2019 wurde die Verpackungsverordnung vom Verpackungsgesetz abgelöst. Die Verpflichtung, sich an einem bundesweiten Rücknahmesystem zu beteiligen, bleibt bestehen. NEU ist: Alle Erstinverkehrbringer müssen sich bei der "Zentralen Stelle Verpackungsregister" registrieren.
Kassensysteme
Wer muss ein Kassenbuch führen? Welche Angaben muss ein Kassenbuch enthalten? Was ist bei elektronischer Kassenführung zu beachten? Und wie trifft mich als Wirt die Belegausgabepflicht ab 2020? Hier finden Sie die Regelungen im Überblick.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Bei der Gewerbesteuerfestsetzung wird seit dem Jahr 2008 unter anderem ein Teil der Mieten, Pachten und Leasingraten für unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter dem zu versteuernden Gewinn hinzugerechnet. Umstritten ist dabei, ob und inwieweit Hotelkosten von Reiseveranstaltern der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e Gewerbesteuergesetz (GewStG) unterliegen.
Haftung im Internet
Ob online oder offline, die in diesen Kontexten wirksamen Bestimmungen, weisen keine beträchtlichen Unterschiede auf.
Wer jedoch online auf seiner eigenen Homepage aktiv ist, Beiträge in Blogs verfasst oder anderweitig im Internet surft, muss die Hausregeln, die in diesem Zusammenhang gelten, beachten. Der Themenblock Haftung im Internet beinhaltet beispielsweise das Telemediengesetz, das Fragen bezüglich der Verletzung Rechte Dritter oder rechtlicher Vorschriften behandelt.
Datenschutzrechtliche Informationen
Videoüberwachung am Arbeitsplatz, der richtige Umgang mit Passwörtern oder der Personalakte. Datenschutz ist in Unternehmen ein Thema, das jeden betrifft. Überall erfordert die korrekte Umsetzung der Vorgaben Fachwissen. Das gilt ganz besonders, wenn mit personenbezogenen Daten gearbeitet wird. Und genau dieses Szenario trifft auf fast jeden Arbeitsplatz zu.
Wenn Sie sich näher informieren wollen, klicken Sie hier.
Gastwirteunterrichtung
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde bzw. Großen Kreisstadt am Ort der Gaststätte.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie u. a. an einer Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz teilnehmen. Diese vermittelt lebensmittelrechtliche und hygienische Vorschriften, die in diesem Zusammenhang notwendig sind. Die Unterrichtung findet bei der Industrie- und Handelskammer statt. Die dabei zu erhaltende Bescheinigung über die Teilnahme muss der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Mehr über dieses Thema erfahren Sie hier.
Fachkräfteinitiativen
Die IHK für München und Oberbayern unterstützt bei betriebswirtschaftlichen Fragen und strategischen Entscheidungen, informiert über Fördermittel und über spezifisch rechtliche, wirtschaftliche Aspekte eines Existenzauf- und -ausbaus im touristischen Bereich.
Zudem engagiert sich die Organisation dafür, dass auch in Zukunft potenzielle Auszubildende den für sie richtigen Weg einschlagen, um ihr persönliches Ziel erreichen zu können. Dafür gibt es Kampagnen wie Elternstolz oder die IHK AusbildungsScouts, die als tatkräftige Unterstützung versuchen, Schülern ihre aktuelle Situation näher zu bringen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Szenarien für den Tourismus in Bayern im Jahr 2040
Wie entwickelt sich der Tourismus in Bayern bis 2040, welche Trends sind denkbar und welche Leitbilder sind vor diesem Hintergrund bedeutsam? Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie legt hierzu eine Studie vor.
Die Studie an der Hochschule Kempten unter Leitung von Professor Alfred Bauer, Dekan der Fakultät Tourismus-Management und Leiter des Bayerischen Zentrums für Tourismus, hat unter Mitwirkung zahlreicher touristischer Akteure positive wie negative Entwicklungsperspektiven für den Bayerntourismus der kommenden 20 Jahre beleuchtet. Sieben mögliche Zukunftsszenarien wurden dabei herausgearbeitet:
- Szenario 1 „Schleichender Kontrollverlust“: Von Dritten gesteuertes, nicht-nachhaltiges Wachstum führt in Hotspots zum »Overtourism«
- Szenario 2 „Alles im Flow“: Bayerische Identität lockt europäische Touristen mit nachhaltigen Angeboten in die Hotspots
- Szenario 3 „Digital Dirndl“: Agile Tourismusanbieter machen Bayern zum globalen Ziel für vornehmlich post-materiell orientierte Kunden
- Szenario 4 „Neue Verträglichkeit“: Klimawandel zwingt Tourismus zu völlig neuen Ansätzen – Wachstum nur noch in der Fläche
- Szenario 5 „Macht der Algorithmen“: Umbruch der Tourismus-Branche mit spezialisierten nachhaltigen und KI-gestützten Services in einer regionalisierten Welt
- Szenario 6 „Ausverkauf der Heimat“: Globale Tourismuskonzerne dominieren die Branche jenseits von Traditionen und Nachhaltigkeit
- Szenario 7 „Tourismus am Ende?“: Kritische Wirtschaftslage, verändertes Reiseverhalten und anspruchsvolle Kunden setzen althergebrachten Akteuren zu
Besonders erstrebenswert sind laut Studie die Szenarien 3 und 4, unsicher hinsichtlich der Bewertung sind die Autoren bezüglich des Szenarios 5.
Die Studie kann über folgendenLink heruntergeladen werden.
Veranstaltungen & Webinare
IHK Positionen
Externe Links
- DIHK-Tourismus
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Tourismus Oberbayern München e.V.
- Förderwegweiser Tourismus (Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes)
- Studie: Szenarien für den Tourismus in Bayern im Jahr 2040
- Wirtschaftsfaktor Tourismus Oberbayern (Studienergebnisse)
- Erklärfilm Wirtschaftsfaktor Tourismus Oberbayern