Pressemeldung vom 10.08.2020
Wirtschaft pocht auf schnellere Planungsverfahren
Noch im Frühjahr plante die Bundesregierung, die teilweise jahrzehntelangen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte deutlich zu straffen. Nun deutet sich vor der entscheidenden Kabinettssitzung in Berlin diesen Mittwoch eine deutliche Verwässerung des Gesetzesentwurfs an.
Gößl: Bundesregierung darf Investitionsbeschleunigungsgesetz nicht verwässern
Das kommt bei der Wirtschaft nicht gut an. „Angesichts allein tausender maroder Straßen- und Eisenbahnbrücken in Bayern ist es ein Unding, dass nun weiterhin selbst für solche Ersatzneubauten Umweltschutzprüfungen nötig sein sollen. Verzögerungen bei diesen unverzichtbaren Projekten bedrohen die Leistungsfähigkeit unserer Straßen- und Schienennetze und in Extremfällen auch deren Sicherheit. Der gravierende Investitionsstau in Deutschland wird so jedenfalls nicht aufgelöst“, kritisiert Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „Nachdem die Politik versprochen hat, auch mit öffentlichen Infrastrukturinvestitionen für einen kraftvollen Neustart aus der Corona-Krise zu sorgen, ist das eine große Enttäuschung“, so Gößl weiter.
Der vom Bundesumweltministerium überarbeitete Entwurf hält weiter an einer doppelten Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten sowohl im Raumordnungs- als auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren fest. Ganz gestrichen wurde der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, Ersatzneubauten zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit öffentlicher Verkehrswege von der Abstimmung mit den Naturschutzbehörden freizustellen.
Immerhin soll der Rechtsweg bei Streitigkeiten verkürzt werden. „So könnten betroffene Planungsverfahren im Schnitt 18 Monate schneller abgeschlossen werden“, hofft Gößl. Hintergrund ist, dass im Rechtsweg eine Instanz eingespart werden soll. Für Bayern würde das in diesen Fällen die direkte Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs bedeuten.