Pressemeldung vom 27.03.2019
Aiwanger kündigt Vorstoß bei Sonntagsöffnungszeiten an
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) will sich in Gesprächen mit Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaften für mehr verkaufsoffene Sonntage in Bayern einsetzen. Dies kündigte Aiwanger vor der Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern an.
Erster Besuch des Wirtschaftsministers bei Vollversammlung der IHK München
Insbesondere will der Wirtschaftsminister dafür sorgen, dass mindestens drei verkaufsoffene Sonntage pro Jahr unbürokratisch ohne den bislang gesetzlich geforderten Anlass, etwa ein Stadtfest, erlaubt sind. Mehr Sonntagsöffnungen sollen auch dem stationären Handel Rückenwind im Kampf gegen die Online-Konkurrenz geben, so Aiwanger.
Der Wirtschaftsminister stellte fest, dass die konjunkturellen Sorgen zunähmen und die lange Phase der wirtschaftlichen Erfolge zu Ende gehe. In der Wirtschaft mache sich Investitionszurückhaltung breit und selbst Großunternehmen würden zu stottern beginnen. Aiwanger forderte deswegen mit Blick auf die anstehende Europawahl ein starkes Europa, das den großen Wirtschaftsmächten China und USA die Stirn bieten könne. So sei in der EU eine Harmonisierung bei den Unternehmenssteuern sinnvoll. Beim Brexit erwartet der Wirtschaftsminister ein zweites Referendum in Großbritannien. Auf einer Schottland-Reise will er demnächst britische Unternehmen zur Verlagerung nach Bayern ermutigen.
Aiwanger versprach, sich zur Standortsicherung in Bayern für eine massive Forschungsförderung und niedrigere Industriestrompreise einzusetzen. Für die Energiewende seien zudem grundlastfähige Gaskraftwerke im Freistaat notwendig.
Bei ihrer turnusmäßigen Frühjahrssitzung verabschiedete die IHK-Vollversammlung zudem mehrere Positionspapiere, in denen sie unter anderem mehr Flexibilität im Arbeitsrecht und die rasche Umsetzung des Nordzulaufs für den Brennerbasistunnel fordert.
Die IHK für München und Oberbayern ist die gesetzliche Vertretung von rund 390.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen. Die Aufgabe der IHK ist es, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.