Spielgeräte-Aufsteller / Automaten-Aufsteller

Unterrichtung für Spielgeräte- und Automaten-Aufsteller

spielgeraete
© Tim Mueller-Zitzke

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33 c der Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Hierfür ist der Besuch einer Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer vorgeschrieben.

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist seit 01.09.2013 ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Neu ist, dass neben der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit eine IHK-Unterrichtung nachgewiesen werden muss.

Für Aufsteller, die bereits vor dem Stichtag im Besitz einer Erlaubnis waren, besteht Bestandsschutz - sie müssen nicht an der Unterrichtung teilnehmen.

Wer muss an der IHK-Unterrichtung teilnehmen?

  • Personen, die das Gewerbe nach § 33 der Gewerbeordnung als Selbstständige ausüben wollen und hierfür eine Erlaubnis beantragen
  • Leitende Mitarbeiter des Betriebes
  • Technische Mitarbeiter, die mit der Aufstellung der Geräte beschäftigt sind

Ziel der Unterrichtung:

Mit dieser Unterrichtung sollen die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung dieser Aufgaben ermöglicht. Es soll auch zur Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten beigetragen werden.

Unterrichtungsinhalte:

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

Ausführliche Inhalte und gesetzliche Regelungen finden Sie in der Spielverordnung.

Anmeldung: nur schriftlich online über unsere Website

Termine: finden Sie in der Online-Anmeldung

Anmeldeschluss: 22 Tage vor Termin

Dauer: 10:00 Uhr - ca. 15:30 Uhr

Bitte kommen Sie pünktlich, bei Verspätung ist eine Teilnahme nicht mehr möglich!

Kosten: Hier kommen Sie zur Gebührenübersicht

Sie erhalten ca. zwei Wochen vor dem Termin eine schriftliche Einladung und den Gebührenbescheid.

Rücktritt/Abmeldung: nur schriftlich per E-Mail. Fristen und Stornogebühren finden Sie in der Online-Anmeldung.

Unterrichtungsort: München (genaue Beschreibung steht in der Einladung)

Bitte bringen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass mit.

Am Ende der Unterrichtung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Sollten Sie die Bescheinigung verloren haben oder wurde sie vernichtet, dann können Sie bei der IHK gegen eine Gebühr eine Zweitschrift beantragen.