Fachkundeprüfung für Omnibusunternehmer/innen

White Bus arriving at the asphalt road through the valley below the wooded mountain of glowing autumn colors. Clear sunny day with blue skies.
© Milos Muller - Fotolia.com

Sie wollen im gewerblichen Omnibusverkehr tätig werden? Als angehende/r Omnibusunternehmer/in unterliegen Sie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

So qualifizieren Sie sich als Omnibusunternehmer/in

Sie wollen im gewerblichen Omnibusverkehr tätig werden? Als angehende/r Omnibusunternehmer/in unterliegen Sie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Damit müssen Sie folgende Berufszugangsbedingungen erfüllen:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung

Für Informationen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit ist unser Referat „Berufszugang“ zuständig. Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter„Markt- und Berufszugang“.

Nachweis der fachlichen Eignung – Prüfung ja oder nein?‎

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Omnibusunternehmens. Für diesen Nachweis müssen Sie eine entsprechende Fachkundeprüfung ablegen.

Keine Prüfung müssen Sie ablegen:
- wenn Sie eine Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe oder Studiengänge absolviert haben, die in unserem Merkblatt aufgelistet sind.
- wenn Sie eine mehrjährige nicht untergeordnete leitend Tätigkeit in einem Omnibusunternehmen nachweisen können. Genauere Voraussetzungen finden Sie in unserem

In diesem Fall stellen Sie bitte Online einen Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses bzw. leitende Tätigkeit.

Umschreiben von alten Fachkundebescheinigungen

Sie haben bei der IHK für München und Oberbayern eine Fachkundeprüfung für Omnibusunternehmer vor dem Inkrafttreten der Berufszugangsverordnung vom 21.06.2000 abgelegt?
Sie können Ihre Bescheinigung mit einem Online Antrag entsprechend umschreiben lassen.

Sollten Sie jedoch damals Ihre Prüfung bei einer anderen IHK abgelegt haben, bitten wir Sie, sich diesbezüglich dorthin zu wenden. Das Umschreiben von Fachkundebescheinigungen ist immer Sache der IHK, welche die Bescheinigung ausgestellt hat.

Die Fachkundeprüfung

Schriftliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen mit jeweils zwei Stunden Dauer:
· Multiple-Choice-Fragen und offene Fragen
· Fallstudie mit offenen Fragen

Mündliche Prüfung.
Die mündliche Prüfung dauert circa eine halbe Stunde. Details zu den

Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterkraftverkehr.

Online-Prüfungsanmeldung und Prüfungsgebühr

Online-Anmeldung: Hier können Sie sich zur Fachkundeprüfung Personenverkehr anmelden

Sie erhalten daraufhin eine offizielle Anmeldungsbestätigung, eine schriftliche Einladung und einen Gebührenbescheid.

Die Gebührenübersicht finden Sie hier

Anmeldeschluss. Der Anmeldeschluss zu den Prüfungen ist 14 Tage vor dem Prüfungstermin.

Prüfungsvorbereitung

Um die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse im Hinblick auf den Omnibusverkehr zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Detaillierte Informationen dazu bietet Ihnen unserMERKBLATT „Informationen zum Berufszugang im gewerblichen Omnibusverkehr“

Zudem lesen Sie bitte zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr den „Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr“.