SKP Immobiliardarlehensvermittler/-in IHK

Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler/-in

immobiliendarlehensvermittler

Sie wollen als Immobiliardarlehensvermittler/-in tätig werden? Dann müssen Sie Ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.
Die Sachkundeprüfung wird vor der IHK abgelegt.

Neue Anforderungen an Immobiliardarlehensvermittler

Gewerbetreibende, die mit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Immobiliardarlehen befasst sind, unterliegen seit dem 21. März 2016 wichtigen Änderungen. Laut § 34 i der Gewerbeordnung benötigen sie eine fachliche Berufszugangserlaubnis in Form eines Sachkundenachweises.

Im Folgenden finden Sie relevante Informationen rund um die Sachkundeprüfung. Informationen im Hinblick auf Erlaubnis- und Registrierungspflicht bietet Ihnen das Referat „Gewerberecht“ im Menüpunkt „Immobiliardarlehensvermittler“.

Nachweis der Sachkunde

Die Erlaubnispflicht für Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen erstreckt sich auf Personen, die bei der Beratung und Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen mitwirken sowie in leitender Position für diese Tätigkeit verantwortlich sind.

Personen, die keine der Sachkundeprüfung zur/zum Fachfrau/Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK gleichgestellte Berufsqualifikation haben, müssen eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.

Grundsätzlich erfolgt keine getrennte Erlaubnispflicht für Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater wie bei der Finanzanlagevermittlung nach § 34 f Gewerbeordnung.

Aufbau der Sachkundeprüfung

Die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung sind in der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung zu finden. Weitere Details der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden in der Prüfungsordnung der IHK hinterlegt. Der DIHK-Rahmenplan beschreibt die Detailinhalte und Fachbegriffe der Sachkundeprüfung.

Die Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittler besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung wird als PC-Prüfung mit Multiple- und Single-Choice-Fragen abgenommen.

Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung

Zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung finden Sie hier die Fallvorgaben

Prüfungsgebühren der Sachkundeprüfung

Die Prüfungstermine finden Sie in der Online-Anmeldung.

Die Termine der praktischen Prüfung finden i. d. R. in der auf die schriftliche Prüfung folgenden Woche statt. Die verbindlichen Termine für die praktische Prüfung und die Prüfungsorte finden Sie in der Einladung.

Anmeldung: Online-Anmeldung.