§34a GewO

Unterrichtung für das Bewachungspersonal

Die Unterrichtung für das Bewachungspersonal nach §34a Gewerbeordnung ermöglicht eine Beschäftigung als normaler Arbeitnehmer (auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen in den meisten Tätigkeitsfeldern.

Unterrichtung für Bewachungspersonal nach §34a Gewerbeordnung:

Diese Unterrichtung ermöglicht eine Beschäftigung (normale Arbeitnehmer, Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte) bei einem Sicherheitsunternehmen, zum Beispiel im

  • Objekt-, Werkschutz
  • Revier-, Streifenwachdienst
  • Geld-, Werttransport
  • Empfangsdienst im Objektschutz
  • Veranstaltungs-Security
  • Personenschutz.


Abgrenzung:

Eine Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten ist erforderlich für:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (Citystreife, Bestreifung öffentlicher Parks, Einkaufszentren oder im S-/U-Bahn-Bereich)
  • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektiv)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)

Seit Dezember 2016 sind außerdem sachkundepflichtig:

  • Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen)
  • Leitende Funktion bei der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
  • Gewerbetreibende (Bewachungsunternehmer, GmbH-Geschäftsführer, Betriebsleiter)


Kurzinfos:

  • Dauer: 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Termine: mehrmals monatlich
  • Ablauf: in der Regel eine Woche Vollzeitunterricht
  • Anbieter: nur die Industrie- und Handelskammern
  • Selbstständige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
    Mindestvoraussetzung (GER B1 oder besser) -> Anmeldung im Beratungstermin
  • Muttersprachliche Kenntnisse in Deutsch oder direkt damit vergleichbare Sprachkompetenz -> Online-Anmeldung
  • Wichtig: Teilnahme ohne Fehlzeiten muss nachgewiesen werden, mündliche und schriftliche Verständnisfragen müssen beantwortet werden können.
  • Die IHK behält sich vor, die Bescheinigung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten.
  • Teilnahmegebühr: Hier kommen Sie zur Gebührenübersicht
  • Rücktritt: Textform erforderlich. Um die Kosten gering zu halten, empfiehlt sich die unverzügliche Rückmeldung an die IHK. Mit Zustimmung der IHK kann auch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden.
  • Falls die Veranstaltung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Notwendige Sprachkenntnisse für das Unterrichtungsverfahren für Bewachungspersonal.

Necessary language competence for attending the Unterrichtung.