Sach- und Fachkundeprüfungen / Unterrichtungen / praktische Prüfungen sind seit 22.Februar wieder möglich.
(Stand 22. Februar 2021)
Die Durchführung von Sach- und Fachkundeprüfungen / Unterrichtungen / praktische Prüfungen
sind seit 22.Februar wieder möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet.
Sie erhalten die aktuellen Informationen zu möglichen Terminabsagen an dieser Stelle.
Bitte informieren Sie sich hier, ob Ihre Veranstaltung stattfinden kann.
Wir bitten Sie, möglichst von direkten telefonischen Anfragen abzusehen.
Abgesagte Sach-/Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen:
Keine
Bei Absage von Sach- und Fachkundeprüfungen / Unterrichtungen werden die Teilnehmer automatisch abgemeldet und erteilte Gebührenbescheide gut geschrieben.
Wir planen Ersatztermine, zu denen Sie sich online anmelden müssen! Sie finden die möglichen Termine in der Online-Anmeldung der entsprechenden Prüfung/Unterrichtung auf unserer Website.
Für den Gesundheitsschutz aller Beteiligten finden Sie hier die Verhaltensregeln
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, ausreichend Termine anbieten zu können.
Hierzu versuchen wir Modelle zu entwickeln, die den aktuellen Herausforderungen aus der Corona-Problematik gerecht werden und die Einschränkungen aus der potentiellen Ansteckungsgefahr abbilden. Insbesondere die reduzierten Teilnehmerzahlen führen zu Einschränkungen.
Das bindet alle Kräfte und jede vermeidbare Unterbrechung sollte vermieden werden.
Nutzen Sie bitte deshalb das Informationsangebot hier auf der Website - Danke für Ihr Verständnis!
FAQ für Sach-und Fachkundeprüfungen/Unterrichtungen
Regeln für die Zeit der Corona-Krise zum Gesundheitsschutz aller.
Die Teilnahme an IHK-Prüfungen setzt voraus:
- Sie sind gesund und haben keine Corona-Symptome (kein Fieber über 38°C etc.).
- Sie hatten in den vergangenen 14 Tagen keinen engen Kontakt zu Personen mit Coronainfektion.
- Maskenpflicht: Tragen eines geeigneten Mund-/Nasenschutzes.
Auf dem Prüfungsgelände gelten folgende Regeln:
- Maskenpflicht: Tragen eines geeigneten Mund-/Nasenschutzes.
- mindestens 1,50 m Abstand halten zu anderen Personen.
- keine Gruppen bilden
- Nies- und Hustenetikette einhalten (Niesen/Husten in Armbeuge).
- Hygieneregeln beachten (z. B. regelmäßiges Händewaschen etc.).
- Anweisungen der Aufsichten/Prüfer*innen folgen
- Verlassen des Prüfungsortes umgehend nach der Prüfung.
Unter diesen Vorgaben werden aktuell alle Prüfungstermine neu geplant. Das kann zur Begrenzung der Teilnehmerzahl für einen Prüfungstermin führen. Die konkreten Auswirkungen für den einzelnen Teilnehmer werden mitgeteilt. ( Merkblatt, Webseite usw. )
Informationen zu den verfügbaren Terminen erhalten Sie in der jeweiligen Online-Anmeldung.
Gehen Sie hierfür auf die Seite der Prüfung/Unterrichtung, die Sie benötigen - die Online-Anmeldung finden Sie rechts oben im grauen Kasten
Für die abgesagten Sachkundeprüfungen/Unterrichtungen müssen Sie sich zwingend für einen neuen Prüfungstermin anmelden!
Dies erfolgt über die entsprechende Onlineanmeldung. Sie finden diese auf der Seite Ihrer benötigten Prüfung.
In der Online-Anmeldung sehen sie die verfügbaren Termine.
Für die ausgefallenen Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen wurden Teilnehmer automatisch abgemeldet und die bereits gezahlten Gebühren gutgeschrieben und dem Gebührenschuldner zurück erstattet.
Durch die multilaterale Sondervereinbarung M333 und M334 behalten Erlaubnisse für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte länger ihre Gültigkeit, auch wenn die hierfür notwendige Schulung/Prüfung nicht durchgeführt wurde. Für alle Erlaubnisse, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 30.09.2021 enden würden, gilt nunmehr eine Verlängerung bis zum 01.10.2021. Die Regelungen gelten aktuell in Deutschland und sollen jedoch auf weitere ADR-Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Damit soll gewährleistet werden, dass bisherige Fahrer und Beauftragte, deren Erlaubnisse ablaufen würden, weiter ihren Aufgaben nachkommen können. Somit können die Lieferketten trotz der Corona-Pandemie leichter aufrechterhalten werden.
Einzelheiten finden Sie hier:
https://www.ihk-muenchen.de/gefahrgutfahrer
https://www.ihk-muenchen.de/gefahrgutbeauftragtenprüfung
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Lieferketten sicherzustellen, müssen die Lastwagen rollen. Deshalb hat das Bayerische Innenministerium bekanntgegeben, dass die Fahrerlaubnisse und Berufskraftfahrerqualifikationen um ein Jahr verlängert werden.
VERORDNUNG (EU) 2020/698
Berufskraftfahrerqualifizierungsrecht
Die Schlüsselzahl 95 wird für ein Jahr zuerkannt, auch wenn die erforderlichen Weiterbildungsbescheinigungen nicht (alle) vorgelegt werden können. Bei nachgewiesener Notlage des Unternehmens kann dies auch ohne Nachweis der Grundqualifikation erfolgen.
Fahrerlaubnisrecht
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C und D (mit Unterklassen) werden – bei rechtzeitiger Beantragung der Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf der Befristung – um ein Jahr verlängert, auch wenn die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen nach Anlage 5 und 6 FeV nicht vorgelegt werden können. Vorbehaltlich des Verlaufs der Corona-Pandemie erfolgt dann, bei Vorlage aller Nachweise, wieder eine Verlängerung um fünf Jahre.
Voraussetzung
Der Antragsteller muss i. d. R. im Rahmen der Verlängerung seiner Fahrerlaubnis glaubhaft erklären, dass die anstehende Weiterbildung bzw. die ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist/sind, weil in zumutbarer Entfernung keine Kurse/Untersuchungen (mehr) angeboten werden.
Einzelheiten finden Sie hier: https://www.ihk-muenchen.de/berufskraftfahrerprüfung