Hinweis zur Anmeldung Unterrichtung Bewachungspersonal

Hinweis zur Anmeldung zur Unterrichtung § 34a GewO

Bei der Anmeldung zur Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34a GewO ist die Sprachkompetenz in Deutsch nachzuweisen

Für die Teilnahme an der Unterrichtung benötigen Sie keine Vorkenntnisse. Die Inhalte der Unterrichtung sind aber gesetzlich vorgegeben und müssen auch sprachlich verstanden werden. Damit alle Teilnehmer das Ziel der Unterrichtung erreichen können, muss die erforderliche Sprachkompetenz von allen nachgewiesen werden.

Bitte stellen Sie sich selbstkritisch die Frage, ob Ihre Sprachkompetenz in Deutsch auf dem Niveau der Muttersprache liegt oder direkt damit vergleichbar ist?

Wenn die Antwort "Ja" lautet, laden Sie das Formular "Verbindliche Erklärung zur eigenen Sprachkompetenz" herunter, füllen es vollständig aus und halten es zum Upload bereit.
Wenn die Antwort "Nein" ist, halten Sie ein Dokument zum Upload bereit, mit dem Sie eine Sprachkompetenz mindestens auf dem Niveau B1 des GER nachweisen.

Wenn Sie eine Angabe zu Ihrem Sprachniveau machen, die sich in der Unterrichtung als unwahr herausstellt, besteht die Gefahr, dass Sie deswegen aus der Unterrichtung ausgeschlossen werden und die Teilnahmegebühr trotzdem zu zahlen ist.

Wenn Sie die Onlineanmeldung durchführen, finden Sie im unteren Bereich des Bildschirmes wichtige Hinweise zur Verbindlichkeit des Bestätigungslinks, dem Datenschutz und der Stornoregelung.