IHK Ratgeber

Die AzubiCard bietet Azubis eine Fülle von Vergünstigungen

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Die IHK für München und Oberbayern startete im Herbst 2019 mit dem Versand der AzubiCard. Die AzubiCard wird durch teilnehmende IHKs nach Eintragung der Ausbildungsverträge automatisch verschickt und kann als Ausbildungsnachweis dienen. Damit verbunden ist ein direkter Zugriff auf Vergünstigungen, die jeder Auszubildende erhält, der ein bei der IHK für München und Oberbayern gültiges und registriertes Ausbildungsverhältnis hat.

Die Azubis erwarten auf www.azubicard.de/oberbayern viele Highlights in der Region aus den Bereichen Freizeit, Kultur, Sport, Gastronomie und dem Einzelhandel. Es lohnt sich immer wieder einen Blick auf die Homepage www.azubicard.de zu werfen und sich über die aktuellen Angebote in der Region zu informieren.

FAQ

Wann bekommen die Azubis ihre AzubiCard?

Der Kartenversand der IHK für München und Oberbayern startete Anfang September 2019. Alle Azubis bekommen automatisch und kostenlos eine AzubiCard an die im Ausbildungsvertrag genannte Adresse gesendet. Wenn der Ausbildungsvertrag bei uns erfasst wurde, wird der Versand der AzubiCard automatisch angestoßen. Die AzubiCard wird in regelmäßigen Abständen verschickt. Sollten Sie Ihre Ausbildung bereits zum Monatsanfang begonnen haben, wird die AzubiCard je nach Erfassungsdatum bei der IHK im Anschluss verschickt.

Wie funktioniert der QR Code bzw. die Gültigkeitsprüfung?‎

Die Gültigkeit einer AzubiCard kann online über zwei Wege geprüft werden:

  • Einscannen des QR Codes, der sich auf der AzubiCard befindet.
  • Auswahl der IHK und Eingabe der Identnummer unter azubi.gfi.ihk.de

Die notwendigen Informationen befinden sich auf der AzubiCard. In beiden Fällen wird die Identnummer des Azubis mit den tagesaktuellen Daten der IHK abgeglichen. Besteht zur Identnummer ein aktives Vertragsverhältnis zu einer Ausbildungsstätte, ist die AzubiCard gültig. Sofern der Vertragsbeginn des Azubis in der Zukunft liegt, weist die Ergebnisseite zusätzlich ein „gültig ab“ Datum aus. Das Ergebnis der Überprüfung wird auf der Ergebnisseite angezeigt, wobei personenbezogene Daten des Azubis maskiert werden. Zur eindeutigen Identifikation empfiehlt es sich, die Daten der AzubiCard mit denen eines Lichtbildausweises abzugleichen.

Wie lange ist die AzubiCard gültig? ‎

Die AzubiCard ist gültig, solange sich der Azubi in einem bei der IHK eingetragenen Ausbildungsverhältnis befindet bzw. bis zum Bestehen der Abschlussprüfung. Bei Auflösung eines Ausbildungsvertrages verliert die AzubiCard ihre Gültigkeit. Mit Bestehen der Abschlussprüfung endet auch die Gültigkeit der AzubiCard.

Wie und wo kann man die Karte nutzen? ‎

Die Angebote stehen mit den jeweiligen Konditionen auf der Website www.azubicard.de/oberbayern Es gibt auch überregionale Angebote d.h. die AzubiCard kann auch bundesweit bei anderen teilnehmenden Unternehmen genutzt werden.

Was ist bei Verlust der Karte zu tun? Muss der Verlust der Karte gemeldet werden?‎

Bei Verlust der AzubiCard muss dieser per Email an azubicard@muenchen.ihk.de mitgeteilt werden. Beim nächsten Versandturnus kann kostenlos (einmalig) eine neue AzubiCard zugesandt werden.

Warum wurde mir keine AzubiCard zugeschickt?

  • Umschulungsverhältnisse sind vom Erhalt der AzubiCard ausgeschlossen.
  • Die IHK für München und Oberbayern kann die AzubiCard nur an Auszubildende ausgeben, deren Verträge auch bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern erfasst werden. D.h. Ausbildungsberufe, die der Handwerkskammer, Steuerberaterkammer, Ärztekammer oder anderen zuständigen Stellen zugehörig sind, sind vom Erhalt der AzubiCard ausgeschlossen.
  • Die Ausbildung wurde bereits mit Bestehen der Abschlussprüfung abgeschlossen - somit besteht kein aktives Ausbildungsverhältnis.
  • Der Verlängerungsantrag (z.B. aufgrund nicht bestandener Abschlussprüfung) wurde noch nicht eingereicht bzw. bearbeitet.
  • An externe Prüflinge wird keine AzubiCard ausgegeben.
Mehr über die AzubiCard erfahren? (089) 5116-0