Prüfungsausfall

Bei der Prüfung krank oder verhindert: So funktioniert die Abmeldung

Wenn Sie an einer Zwischen- oder Abschlussprüfung nicht teilnehmen können, weil Sie krank oder verhindert sind, müssen Sie dies der IHK für München und Oberbayern umgehend mitteilen.

  • Wenn Sie krank sind, brauchen Sie ein ärztliches Attest
  • Wenn Sie verhindert sind, geben Sie bitte detaillierte Gründe dafür an (bei Unfall z. B. die Kopie des Polizeiprotokolls einreichen)

So melden Sie sich ab

Denken Sie daran, Prüfungstermin und Ausbildungsberuf anzugeben, wenn Sie sich von der Prüfung abmelden.

Gewerblich-technische oder grafische Ausbildungsberufe wenden sich an das Referat VI-A-3 und kaufmännische bzw. kfm.-verwandte Ausbildungsberufe an das VI-A-4 und 5 der IHK für München und Oberbayern.

Die IHK informiert Sie anschließend schriftlich über das weitere Verfahren.

Prüfung wiederholen

Zur Wiederholungsprüfung (ein halbes Jahr später) müssen Sie sich via IHK-Anmeldeformular erneut anmelden. Die entsprechenden Unterlagen gehen grundsätzlich an Ihre Privatadresse oder bei Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses an Ihre Ausbildungsfirma.