IHK Berufsbildung

Prüfungseinsicht der schriftlichen Abschlussprüfung: Wie und wann ist sie möglich?

Nach Abschluss aller Prüfungsteile, d. h. nach Erhalt der endgültigen IHK-Ergebnismitteilung (Bescheid über die Prüfung), können Sie in Ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Die Einsichtnahme findet nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem/-r zuständigen IHK-Prüfungskoordinator/-in in den Räumen der IHK zu unseren Geschäftszeiten statt.
Bitte stellen Sie hierzu einen formlosen Antrag an folgende E-Mailadresse: info@muenchen.ihk.de Diese Angaben sind in Ihrem Antrag erforderlich:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • E-Mailadresse
  • Telefon-/Mobilnummer
  • Azubi-Identnummer
  • Ihr Ausbildungsberuf
  • In welchen Prüfungsbereichen/-fächern möchten Sie Einsicht nehmen?
  • An welchem Prüfungsort fand Ihre Prüfung statt?

Ihr Antrag wird an den berufszuständigen Fachbereich weitergeleitet, der sich mit Ihnen für eine Terminvereinbarung in Verbindung setzt.