Kaufmann / -frau für Versicherungen und Finanzanlagen
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen arbeiten bei Versicherungsunternehmen und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche oder sind als selbständige Vermittler, Makler oder Berater tätig. Sie können auch in Wirtschaftsunternehmen der Industrie und des Handels sowie anderen Dienstleistungsunternehmen tätig sein.
Neuordnung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen 2022
Die dynamische Entwicklung vieler Branchen sowie die zunehmende Digitalisierung gaben Anlass, die bisher bestehenden Ausbildungsberufe kritisch unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, inwieweit sich Inhalte aus den neuen Wachstumsbereichen in die Ausbildung integrieren lassen. Es gilt nun, Weichen dafür zu stellen, dass die betroffenen Branchen nachhaltig für künftige Entwicklungen gerüstet sind und über entsprechend qualifizierte Nachwuchskräfte verfügen.
Zum 1. August 2022 tritt eine Neuordnung des Ausbildungsberufes Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (ehemals Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) in Kraft.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen ist am 8. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. (siehe VO Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt)
Durch die Modernisierung der Ausbildungsordnung ist es möglich, den Ausbildungsberuf an die aktuellen und absehbaren Anforderungen in der beruflichen Praxis anzupassen. Das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen wird deshalb neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. In der Arbeitswelt der Versicherungsbranche kam es in den letzten Jahren zu umfassenden Weiterentwicklungen und Umstrukturierungen, die unter anderem durch digitale Technologien neuerer Generation angetrieben werden. Die Tätigkeiten der Kaufleute für Versicherungen und Finanzen sind zwar schon länger digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung im Versicherungsgewerbe weiter an Dynamik und führt somit zu Veränderungen der Geschäftsprozesse und Arbeitsformen. Deshalb sollen vor allem digitale Kompetenzen für die Auszubildenden intensiver verankert sein, um eine breite Kernqualifikation entwickeln zu können.
Unter anderem wird es zukünftig eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und Teil 2 statt einer Zwischenprüfung und gesonderten Abschlussprüfung geben.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Der Bildungsverband BWV bietet hierzu im April, Mai und Juni kostenlose virtuelle Infoveranstaltungen für alle Ausbildungsbeteiligten an. Unter folgendem Link geht es zur Anmeldung https://www.bwv.de/en/qualifikationen/kaufmann-vf/neuordnung/implementierung
Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 haben wir für Sie umgeschrieben.
Informationen zur Zwischen- und Abschlussprüfung
WICHTIGE Information für die Abschlussprüfung: Ab der Abschlussprüfung Winter 2022/2023 entfällt der Prüfungsbeginn 10:15 Uhr am Vormittag des 2. Prüfungstages der Prüfungstermine Sommer/Winter. Der jeweilige Prüfungsbereich "Versicherungswirtschaft sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung" bzw. "Versicherungswirtschaft und Anlage in Finanzprodukte" wird zukünftig am 1. Prüfungstag, Beginn 08:00 Uhr, angesetzt."
IHK-Prüfungs-News - 2/23 Eckwerte zur Neuordnung
Übergang auf das Bedingungswerk PROXIMUS 4 und Veröffentlichungen der AkA
Mehr Infos
- Berufsinfos bei der Agentur für Arbeit
- Berufsinfos beim Bundesinstitut für Berufsbildung
- Ausbildungsvergütung
- Ausbildungsvertrag
- Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Berufsschulsuche
- Prüfungstermine
- Infos zur Anmeldung und Durchführung: Report / Projektarbeit (CIC-APrOS)
- Hinweise zur Bearbeitung der Prüfungsaufgaben