Zusatzqualifikationen

Die Besonderen Rechtsvorschriften für Zusatzqualifikationen bei der IHK für München und Oberbayern treten durch die Veröffentlichung im IHK-Magazin in Kraft.

Zusatzqualifikation "Elektrotechnik - Industrie"

Die Zusatzqualifikation „Elektrotechnik – Industrie“ berücksichtigt die Auswirkungen der zunehmend vernetzten Arbeitsumgebung und das "Internet der Dinge" und ermöglicht dem Ausbildungsbetrieb fundierte berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Umsetzung von Elektrotechnik und Vernetzung zu vermitteln.
Die angehenden Fachkräfte werden bereits während ihrer Ausbildung befähigt, diese zusätzlichen Qualifikationen in ihren jeweiligen Ausbildungsberufen anzuwenden.

Das Angebot der Zusatzqualifikation ermöglicht Auszubildenden in verschiedenen Ausbildungsberufen einen Vorsprung in der sich schnell wandelnden und zunehmend digitalisierten Welt.

Zusatzqualifikationen enthalten nichts inhaltlich Gleiches, wie die Ausbildungsordnungen.

Die notwendigen elektrotechnischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten dieser Zusatzqualifikation werden vom Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Der erfolgreiche Abschluss der Zusatzqualifikation kann der Nachweis der elektrotechnischen Ausbildung für eine Berufung zur Elektrofachkraft im Betrieb sein. Die Berufung zur Elektrofachkraft erfolgt immer durch den Unternehmer.