Abmahnung - worum geht es?
Sie haben eine Abmahnung erhalten, die Sie für unberechtigt halten. Was nun?
„Ich habe heute Post von einem Verbraucherschutzverband bekommen. Die wollen mir verbieten BIO-Wein zu verkaufen?! Ich soll versprechen keinen BIO-Wein mehr zu verkaufen und im Falle der Zuwiderhandlung eine Strafe von 5.000.- EURO zahlen?!“
Genau! Wir finden nämlich, BIO-zertifizierte Läden dürfen BIO-Produkte verkaufen! Dafür gibt es auch Vorschriften.“
„Aber das ist doch völliger Unsinn! Wichtig ist doch nur, dass in der BIO-Wein-Flasche auch tatsächlich BIO-Wein ist. Und nicht, ob ich meinen Laden mit BIO-Putzmittel reinige?!“
„Nein, wir haben Recht und jetzt unterschreiben Sie bitte endlich die Unterlassungserklärung und erstatten uns unseren Aufwand, den wir hatten, weil wir Sie auf Ihr fehlerhaftes Verhalten hingewiesen haben!“
„Das kann jetzt alles nicht wahr sein?! Ich soll die Abmahnung zahlen und keine BIO-Produkte mehr verkaufen dürfen, wenn ich keine teure BIO-Zertifizierung mache?! Gibt es denn niemanden, der mir hilft? Muss ich gleich zu Gericht und wer soll das bezahlen?
Schon seit 1909 ist die Einigungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten bei der IHK für München und Oberbayern unabhängige und gebührenfreie Gütestelle für Streitigkeiten aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Ein Jurist und zwei Beisitzer begleiten die Streitparteien auf ihrem Weg zu einer gütlichen Einigung über Wettbewerbsverstöße und Abmahnungen.