E-Mail-Werbung

Sie haben per E-Mail für Ihre Leistung geworben und nun melden sich Empfänger. Was tun?

Du, schau doch mal, ich hab da so´n komischen Brief bekommen, eine LADUNG zu einem Termin vor die EINIGUNGSSTELLE FÜR WETTBEWERBSSTREITIGKEITEN! Verstehst Du das?

Zeig mal. Hier steht, dass Du E-Mail-Werbung gemacht hast, obwohl das verboten ist. Stimmt das denn?

Naja, Du weißt doch, dass ich vor kurzem mein Unternehmen gegründet hab und auf der Suche nach Kunden war. Da hab ich mir halt ein paar Adressen gegoogelt von Leuten, von denen ich dachte, dass die meine Produkte auch klasse finden, und hab die angemailt. Da ist doch nix dabei, dachte ich jedenfalls...

Naja, dieser Verband, der Dich abgemahnt hat, meint, dass das nicht ok war, und will den Fall mit Dir vor dieser Schlichtungsstelle besprechen. Klingt doch eigentlich gut, zumindest musst Du nicht vor Gericht. Ich weiß nur nicht, was das da kostet und ob Du da ´nen Anwalt brauchst.

Hm, keine Ahnung. Aber hier steht, dass die Einigungsstelle BEI der IHK München ist, da ruf ich doch einfach mal an und frag nach.