IHK Ratgeber

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

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Für Menschen mit Behinderung, die keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, hat die IHK für München und Oberbayern spezielle Ausbildungsregelungen erlassen.

Das Berufsbildungsgesetz sieht grundsätzlich vor, dass Menschen mit Behinderung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Falls es behinderungsbedingt erforderlich ist, können für die Ausbildung und Prüfung Nachteilsausgleiche gewährt werden. Nur wenn wegen Art und Schwere einer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht möglich ist, kann eine Fachpraktiker-Ausbildung in Betracht kommen.

Für diese sogenannten Fachpraktiker-Ausbildungen gelten besondere Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an die Ausbildungsstätten und an das Ausbildungspersonal. Ferner muss von der Bundesagentur für Arbeit festgestellt sein, dass die Fachpraktiker-Ausbildung im Einzelfall erforderlich ist. Bei einer betrieblichen Ausbildung in diesen Berufen bieten erfahrene Bildungsträger den Ausbildungsunternehmen hilfreiche Unterstützung an.

Aktuell sind folgende Fachpraktiker-Regelungen für Menschen mit Behinderung vom Berufsbildungsausschuss der IHK für München und Oberbayern beschlossen:

Gerne beraten Sie die IHK-Bildungsberater/-innen auch persönlich.